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Anlage 1 - Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)

Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5-24 Sozialgesetzbuch
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Anlage 1 Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach § 11 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)



E Entgelte nach § 17b KHG

E1 Aufstellung der Fallpauschalen
E2 Aufstellung der Zusatzentgelte
E3 Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte

B Budgetermittlung

B1 Erlösbudget nach § 4 KHEntgG

Krankenhaus: Seite:
Datum:

E1 Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus*)1)2)

DRG Nr. Fallzahl
(Anzahl
der
DRG)
Bewer-
tungsrela-
tion nach
Fallpau-
schalen-
Katalog
Summe der
Bewer-
tungsrela-
tionen ohne
Zu- und
Abschläge
(Sp. 2x3)
davon Verlegungen davon Kurzlieger davon Langlieger Summe der
effektiven
Bewertungs-
relationen
(Sp. 4 - (Sp.
8+12) + Sp. 16)
Anzahl
der
Verle-
gungs-
fälle
Anzahl der
Tage mit
Abschlag
bei Verle-
gung
Bewer-
tungsrela-
tion je Tag
bei Ver-
legung
Summe der
Abschläge
für Ver-
legungen
(Sp. 6x7)
Anzahl
der
Kurz-
liegerfälle
Anzahl
der
Tage mit
uGVD-
Ab-
schlag
Bewer-
tungs-
relation je
Tag bei
uGVD-
Abschlag
Summe
der uGVD-
Abschläge
(Sp. 10x11)
Anzahl
der
Lang-
lieger-
fälle
Anzahl
der Tage
mit
oGVD-
Zuschlag
Bewer-
tungsrela-
tion je Tag
bei oGVD-
Zuschlag
Summe der
oGVD-
Zuschläge
(Sp. 14x15)
12345678910111213141516 17
Jahres-
fälle:3)
                
Summe
Jahres-
fälle3)
                
Summe
Über-
lieger4)
         
Summe
insge-
samt
         
*) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich.
1) Die Aufstellung ist unter Beachtung der Vorgaben von Fußnote 2 für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen:
- für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche),
- für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche),
- für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Vereinbarung von Budget und Mehr- oder Minderleistungen),
- für den Vereinbarungszeitraum die Forderung des Krankenhauses nach dem DRG-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Budgetvereinbarung).
Für die Leistungen von Belegabteilungen ist eine gesonderte Aufstellung vorzulegen. Für noch ausstehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine Hochrechnung zulässig.
2) Für die Vorlage der Ist-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres und die Vorlage der Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres sind alle Spalten auszufüllen. Für die Forderung des Vereinbarungszeitraums brauchen die markierten Spalten 5 - 6, 8 - 10, 12 - 14 und 16 nicht ausgefüllt werden; für diese sind lediglich die jeweiligen Endsummen zu schätzen. Für noch ausstehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine Hochrechnung zulässig.
3) Aufnahmen und Entlassungen im jeweiligen Kalenderjahr, ohne Überlieger am Jahresbeginn.
4) Die Bewertungsrelationen für Überlieger sind jeweils nach dem im jeweiligen Vorjahr geltenden DRG-Katalog vorzulegen, d. h. bei Vorlage für den Vereinbarungszeitraum sind für die Überlieger die Bewertungsrelationen des DRG- Katalogs des laufenden Jahres anzuwenden.


Krankenhaus: Seite:
Datum:

E2 Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus*)1)

ZE-Nr.Anzahl
der ZE
Entgelthöhe
lt. ZE-Katalog
Erlössumme
12 34
Jahresfälle:2)  
Summe der ZE bezogen
auf die Jahresfälle
 
Summe der ZE bezogen
auf die Überlieger
 
Summe ZE insgesamt  
*) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich.
1) Die Aufstellung ist für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen:
- für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem ZE-Katalog des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche),
- für das laufende Kalenderjahr die hochgerechneten Ist-Daten nach dem ZE-Katalog des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche),
- für den Vereinbarungszeitraum die Forderung des Krankenhauses nach dem ZE-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Darstellung für die Budgetvereinbarung).
2) Ohne Überlieger am Jahresbeginn.


Krankenhaus: Seite:
Datum:

E3 Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte*)1)2)

E3.1 Aufstellung der fallbezogenen Entgelte3)
Entgelt
nach
§ 6
KHEntgG
Untere
Grenz-
ver-
weil-
dauer:
Erster
Tag mit
Ab-
schlag
Mittlere
Verweil-
dauer
Obere
Grenz-
ver-
weil-
dauer:
Erster
Tag
zusätz-
liches
Entgelt
Fall-
zahl
ver-
ein-
barte
Be-
wer-
tungs-
re-
lation
Ent-
gelt-
höhe
(in €)
Brutto-
erlös-
summe
ohne
Zu- und
Ab-
schläge
(in €)
(Sp. 5x7)
davon Verlegungen davon Kurzlieger davon Langlieger Nettoerlös-
summe inkl.
Zu- und
Abschläge
(in €)
(Sp. 8 - (Sp.
12+16) +
Sp. 20)
Anzahl
der
Verle-
gungs-
fälle
Anzahl
der
Tage
mit
Ab-
schlag
bei Ver-
legung
Ab-
schlag
je Tag
bei Ver-
legung
(in €)
Summe
der
Abschläge
für Ver-
legungen
(in €)
(Sp. 10x11)
Anzahl
der
Kurz-
lieger-
fälle
Anzahl
der
Tage
mit
uGVD-
Ab-
schlag
Ab-
schlag
je Tag
bei
uGVD-
Unter-
schrei-
tung
(in €)
Summe
der
uGVD-
Ab-
schläge
(in €)
(Sp.
14x15)
Anzahl
der
Lang-
lieger-
fälle
Anzahl
der
Tage
mit
oGVD-
Zu-
schlag
Zu-
schlag
je Tag
bei
oGVD-
Über-
schrei-
tung
(in €)
Summe
der
oGVD-
Zu-
schläge
(in €)
(Sp.
18x19)
1234567891011121314151617181920 21






                    
Summe:                    
*) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich.
1) Die Aufstellung ist unter Beachtung der Vorgaben von Fußnote 2 für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen:
- für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten nach den vereinbarten Entgelten des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche),
- für das laufende Kalenderjahr die hochgerechneten Ist-Daten nach den vereinbarten Entgelten des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche),
- für den Vereinbarungszeitraum die Forderung des Krankenhauses nach den geforderten Entgelten für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Darstellung für die Budgetvereinbarung).
Für die Leistungen von Belegabteilungen ist eine gesonderte Aufstellung vorzulegen.
2) Für die Vorlage der Ist-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres und die Vorlage der Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres sind grundsätzlich alle Spalten auszufüllen. Für die Forderung des Vereinbarungszeitraums brauchen die markierten Spalten 9 - 10, 12 - 14, 16 - 18 und 20 nicht ausgefüllt werden; für diese sind lediglich die jeweiligen Endsummen zu schätzen.
3) Jeweils gesonderte Aufstellung und Vorlage für Entgeltvereinbarungen nach § 6 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2 KHEntgG.


E3.2 Aufstellung der Zusatzentgelte4)
Zusatzentgelt
nach
§ 6 KHEntgG
AnzahlEntgelt-
höhe
Erlössumme
(Sp. 2x3)
1234






   
Summe:   
4) Jeweils gesonderte Aufstellung und Vorlage für Entgeltvereinbarungen nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 2 oder Abs. 2a KHEntgG


E3.3 Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte
Entgelt
nach
§ 6 Abs. 1 KHEntgG
FallzahlTageEntgelt-
höhe
Erlössumme
(Sp. 3x4)
12345






    
Summe:    


Krankenhaus: Seite:
Datum:

B1 Erlösbudget nach § 4 KHEntgG

lfd.
Nr.
Berechnungsschritte Vereinbarung
für das
laufende Kalenderjahr
Vereinbarungs-
zeitraum
 1 2 3
 Ermittlung des Erlösbudgets  
1Summe der effektiven Bewertungsrelationen 1)  
2x abzurechnender Landesbasisfallwert nach § 10 Abs. 8 Satz 7  
3= Zwischensumme  
4+ Zusatzentgelte nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2  
5Erlösbudget 2)  
1) Summe der effektiven Bewertungsrelationen für alle im Kalenderjahr entlassenen Fälle einschließlich der Überlieger am Jahresbeginn.
2) Erlösbudget einschließlich der Erlöse bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer, der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer und der Abschläge bei Verlegungen.






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 KHEntgG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
aktuell vorher 22.09.2010 (31.12.2010)Artikel 8 GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 2 Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 534
aktuell vorher 01.04.2007Artikel 19 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 3 Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
vom 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 KHEntgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KHEntgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHEntgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 KHEntgG Vereinbarung auf Landesebene (vom 29.12.2022)
... von den Vereinbarungswerten der Krankenhäuser im Land für das laufende Kalenderjahr nach Anlage 1 Abschnitt B1 aus, insbesondere von der Summe der effektiven Bewertungsrelationen und der Erlössumme ...
§ 11 KHEntgG Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus (vom 29.12.2022)
... Beteiligten und der zuständigen Landesbehörde die Abschnitte E1 bis E3 und B1 nach Anlage 1 dieses Gesetzes, die Unterlagen nach § 6a Absatz 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 18 AMGuaÄndG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Vereinbarungswerten der Krankenhäuser im Land für das laufende Kalenderjahr nach Anlage 1 Abschnitt B2 aus, insbesondere von der Summe der effektiven Bewertungsrelationen und der ...

GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
Artikel 8 GKV-FinG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
...  d) Absatz 13 Satz 2 wird aufgehoben. 4. In Anlage 1 wird das Formblatt B2 wie folgt geändert: a) Die laufende Nummer 5 wird wie folgt ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 19 GKV-WSG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... glaubhaft dargelegt wurde. Absatz 3 Satz 9 und 10 gilt entsprechend." 7. In Anlage 1 „Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB)" wird in Abschnitt B2 lfd. Nr. 13 ...

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
Artikel 2 KHRG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Ausgangswert ist nach den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 1 , Abschnitt B2 lfd. Nr. 1 bis 15 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung zu berechnen; ... Vereinbarungswerten der Krankenhäuser im Land für das laufende Kalenderjahr nach Anlage 1 Abschnitt B2 aus, insbesondere von der Summe der effektiven Bewertungsrelationen und der ... Satz 1 Nr. 1 bis 3 wird durch die Wörter „die Abschnitte E1 bis E3 und B2 nach Anlage 1 dieses Gesetzes." ersetzt. bb) In Satz 2 wird der zweite Halbsatz gestrichen. ... kann die DRG-Datenstelle dem Bundeskartellamt in Rechnung stellen." 17. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Vorblatt wird die Angabe zu Abschnitt B2 wie ...

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 2 KHPflEG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Beteiligten und der zuständigen Landesbehörde die Abschnitte E1 bis E3 und B1 nach Anlage 1 dieses Gesetzes, die Unterlagen nach § 6a Absatz 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § ...

Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 2 KHSG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... glaubhaft dargelegt wurde. Absatz 3 Satz 9 gilt entsprechend." 14. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In der Übersicht wird Abschnitt B wie folgt ...

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
Artikel 3 VÄndG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... die Wörter „in den Jahren 2005 und 2006" gestrichen. 3. In Anlage 1 „Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB)" wird in Abschnitt B2 lfd. Nr. 6 ...