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§ 4 - Bundesstatistikgesetz (BStatG)

neugefasst durch B. v. 20.10.2016 BGBl. I S. 2394; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Geltung ab 30.01.1987; FNA: 29-22 Statistik
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§ 4 Statistischer Beirat



(1) Beim Statistischen Bundesamt besteht ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.

(2) 1Der Statistische Beirat erhält eine Geschäftsordnung. 2Diese bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit den Bundesministerien.





 

Frühere Fassungen von § 4 BStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 177 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 27.07.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
vom 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 13 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.07.2013 BGBl. I S. 2749
aktuellvor 01.08.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 BStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 177 11. ZustAnpV Änderung des Bundesstatistikgesetzes
...  In § 2 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das durch Artikel 10 ...

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 BStatGuaÄndG Änderung des Bundesstatistikgesetzes
... „Nr. 1" durch die Angabe „Nummer 1 bis 4" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Statistischer Beirat (1) Beim ... 1 bis 4" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Statistischer Beirat (1) Beim Statistischen Bundesamt besteht ein Statistischer ...

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Artikel 13 EVerwFG Änderung des Bundesstatistikgesetzes
... Wort „Gemeinschaften" durch das Wort „Union" ersetzt. 2. § 4 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach dem Wort ...