Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
- 2.
- Arbeiten am Tisch des Gastes,
- 3.
- Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen,
- 4.
- Führen einer Station.
Anlage GastgewAusbV (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe ... 1 Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 5 Nr. 1) a) Speisen und Getränke anbieten b) Beratungs- und ... 14 2 Arbeiten am Tisch des Gastes (§ 5 Nr. 2) a) Getränke zubereiten, präsentieren und servieren b) Speisen ... von Festlich- keiten und Veranstaltun- gen (§ 5 Nr. 3) a) Ablauf von Festlichkeiten und Veranstaltungen planen b) Menü mit ... 12 4 Führen einer Station (§ 5 Nr. 4) a) Bestellungen entgegennehmen b) Serviceablauf organisieren c) mit ...