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§ 6 - Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

§ 6 Sonderfälle der Betreuung


§ 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

1In den Fällen des § 1899 Abs. 2 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhält der Betreuer eine Vergütung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3; für seine Aufwendungen kann er Vorschuss und Ersatz nach § 1835 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Ausnahme der Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beanspruchen. 2Ist im Fall des § 1899 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Verhinderung tatsächlicher Art, sind die Vergütung und der Aufwendungsersatz nach § 4 in Verbindung mit § 5 sowie die Pauschale nach § 5a Absatz 1 zu bewilligen und im Fall des § 5 nach Tagen zu teilen; § 187 Absatz 1 und § 188 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung G. v. 22. Juni 2019 BGBl. I S. 866 m.W.v. 27. Juli 2019

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Frühere Fassungen von § 6 VBVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2019Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
vom 22.06.2019 BGBl. I S. 866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 VBVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 VBVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VBVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 VBVG Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine (vom 27.07.2019)
... 1835 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. (2) § 6 gilt entsprechend; der Verein kann im Fall von § 6 Satz 1 Vorschuss und Ersatz der ... keine Anwendung. (2) § 6 gilt entsprechend; der Verein kann im Fall von § 6 Satz 1 Vorschuss und Ersatz der Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1, 1a und 4 des Bürgerlichen ...
§ 9 VBVG Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
... nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen des § 6 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 866
Artikel 1 VBVGAnpG Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes
... Vergütungsantrag nach den §§ 4 und 5 geltend gemacht werden." 4. § 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ist im Fall des § 1899 Absatz 4 des ...


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