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§ 28 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal



(1) 1Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. 2Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. 3Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition.

(2) 1Die Schusswaffe darf nur bei der tatsächlichen Durchführung eines konkreten Auftrages nach Absatz 1 geführt werden. 2Der Unternehmer hat dies auch bei seinem Bewachungspersonal in geeigneter Weise sicherzustellen.

(3) 1Wachpersonen, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen, sind der zuständigen Behörde zur Prüfung zu benennen; der Unternehmer soll die betreffende Wachperson in geeigneter Weise vorher über die Benennung unter Hinweis auf die Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Behörde unterrichten. 2Die Überlassung von Schusswaffen oder Munition darf erst erfolgen, wenn die zuständige Behörde zugestimmt hat. 3Die Zustimmung ist zu versagen, wenn die Wachperson nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt oder die Haftpflichtversicherung des Bewachungsunternehmers das Risiko des Umgangs mit Schusswaffen durch die Wachpersonen nicht umfasst.

(4) In einen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 kann auch der Zusatz aufgenommen werden, dass die in Absatz 3 bezeichneten Personen die ihnen überlassenen Waffen nach Weisung des Erlaubnisinhabers führen dürfen.





 

Frühere Fassungen von § 28 WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 7 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 28 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a WaffG Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung (vom 01.09.2020)
... nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung auf Seeschiffen, die die Bundesflagge führen, ist § 28 entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 28 Absatz 1 wird ein Bedürfnis ... die die Bundesflagge führen, ist § 28 entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 28 Absatz 1 wird ein Bedürfnis für derartige Bewachungsaufgaben bei Bewachungsunternehmen anerkannt, ... die eine Zulassung nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung besitzen. Abweichend von § 28 Absatz 3 wird die Erlaubnis mit Auflagen erteilt, die die Unternehmer verpflichten, 1. als ... zuständigen Behörde. (6) Eine auf der Grundlage des § 28 erteilte Erlaubnis gilt befristet bis zum 31. Dezember 2013 für Aufträge nach § 31 ...
§ 38 WaffG Ausweispflichten (vom 01.09.2020)
... Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der ...
§ 48 WaffG Sachliche Zuständigkeit (vom 06.07.2017)
... Geltungsbereichs dieses Gesetzes haben; dies gilt nicht für die in den §§ 21 und 28 genannten Personen, wenn sich der Sitz des Unternehmens im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 52 WaffG Strafvorschriften (vom 01.09.2020)
... genannte Schusswaffe oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnimmt, 5. entgegen § 28 Abs. 2 Satz 1 eine Schusswaffe führt, 6. entgegen § 28 Abs. 3 Satz 2 eine Schusswaffe oder ... 5. entgegen § 28 Abs. 2 Satz 1 eine Schusswaffe führt, 6. entgegen § 28 Abs. 3 Satz 2 eine Schusswaffe oder Munition überlässt, 7. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bewachungsverordnung (BewachV)
V. v. 03.05.2019 BGBl. I S. 692; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.06.2019 BGBl. I S. 882
§ 21 BewachV Buchführung und Aufbewahrung
... § 18 Absatz 3, 4. die Überlassung von Schusswaffen und Munition nach § 28 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetzes und über die Rückgabe nach § 20 Absatz 1 Satz 2. (3) Der ... Vordruck eines Ausweises nach § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, 6. die Benennung nach § 28 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes und die behördliche Zustimmung nach § 28 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetzes,  ... nach § 28 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes und die behördliche Zustimmung nach § 28 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetzes , 7. eine Anzeige über einen Waffengebrauch nach § 20 Absatz 2. (4) ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
G. v. 04.03.1976 BGBl. I S. 417
Artikel 2 WaffGÄndG
... sie nur noch zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt berechtigen, auch die nach § 28 Abs. 1 des Waffengesetzes vom 19. September 1972 erteilten Waffenbesitzkarten, gelten als ... gelten als unbefristet erteilt. Sie können unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 5 des Waffengesetzes nachträglich befristet werden. Die Waffenbesitzkarte nach ... 10. Mai 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 373) aufgeführte Munition verschossen werden kann (§ 28 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes vom 19. September 1972), 2. für deren ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen
... nach § 3 Absatz 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, 4. die Zustimmung nach § 28 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetzes und 5. die Benennung nach § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Waffengesetzes. ... Zuständigkeitsbereich einer Waffenbehörde und 2. Benennungen nach § 28 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes ...
§ 5 WaffRG Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
... auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gestellt wird, 2. eine Person nach § 28 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes benannt wird, 3. die Waffenbehörde eine waffenrechtliche Erlaubnis a) ...
§ 6 WaffRG Grunddaten des Waffenregisters
... 10 Absatz 2 Satz 2 bis 5 des Waffengesetzes benannt ist oder d) eine Person nach § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Waffengesetzes benannt ist. (2) Zu den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... Halbsatz angefügt: „dies gilt nicht für die in den §§ 21 und 28 genannten Personen, wenn sich der Sitz des Unternehmens im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 2 BewGewSeeÄndG Änderung des Waffengesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 28 folgende Angabe eingefügt: „§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von ... Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung". 2. Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt: „§ 28a Erwerb, Besitz und ... 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung auf Seeschiffen, die die Bundesflagge führen, ist § 28 entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 28 Absatz 1 wird ein Bedürfnis für ... die die Bundesflagge führen, ist § 28 entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 28 Absatz 1 wird ein Bedürfnis für derartige Bewachungsaufgaben bei Bewachungsunternehmen ... die eine Zulassung nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung besitzen. Abweichend von § 28 Absatz 3 wird die Erlaubnis mit Auflagen erteilt, die die Unternehmer verpflichten, 1. ... zuständigen Behörde. (6) Eine auf der Grundlage des § 28 erteilte Erlaubnis gilt befristet bis zum 31. Dezember 2013 für Aufträge nach § 31 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 287 10. ZustAnpV Änderung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz
... geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 1 § 28 Absatz 1 und 8, § 29 Absatz 1, § 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 7 2. DSAnpUG-EU Änderung des Waffengesetzes
... durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt. 4. In § 28 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Speicherung und" gestrichen. 5. In § 41 Absatz ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der ...
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie die Benennung nach § 10 Absatz 2 Satz 3, § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Waffengesetzes." 3. § 3 wird wie ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bewachungsverordnung (BewachV)
neugefasst durch B. v. 10.07.2003 BGBl. I S. 1378; aufgehoben durch § 24 V. v. 03.05.2019 BGBl. I S. 692
§ 14 BewachV Buchführung und Aufbewahrung (vom 03.12.2016)
...  4. über die Überlassung von Schusswaffen und Munition gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes und über die Rückgabe gemäß § 13 Abs. 1 ... 6. die Benennung nach § 28 Abs. 3 Satz 1 und die behördliche Zustimmung nach § 28 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes, 7. Anzeige über Waffengebrauch nach § 13 ...

Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 1 5. WaffV (vom 27.06.2020)
... § 28 Absatz 1 und 8 , § 29 Absatz 1, § 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz 1, § 39 ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
... Gebühren DM 1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1 WaffG) 110,- 2. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte ... einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG) 110,- 3. Ausstellung einer ... einer Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 170,- 4. Ausstellung einer ... einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 400,- 5. Umschreibung der ... der Waffenbesitzkarte nach einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 150,- 6. Ausstellung einer ... einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 50,- 8. Ausstellung einer gemeinsamen ... 50,- 8. Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 6 WaffG) Zuschlag von 50,- zu den Gebühren nach den Num- mern 1 bis ... Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere Waffen nach § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 35,- 11. Eintragung  ... Eintragung a) einer Waffe in die Waffenbesitzkarte nach § 28 Abs. 7 WaffG, soweit die Ein- tragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
... Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie die Benennung nach § 10 Absatz 2 Satz 3, § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des ...
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... Personen nach § 19 des Waffengesetzes, b) Bewachungsunternehmer nach § 28 Absatz 1 des Waffengesetzes in Verbindung mit § 34a der Gewerbeordnung, einschließlich der Benennung von ... mit § 34a der Gewerbeordnung, einschließlich der Benennung von Wachpersonen nach § 28 Absatz 3 des Waffengesetzes und der Aufnahme eines Zusatzes nach § 28 Absatz 4 des Waffengesetzes in den Waffenschein, ... von Wachpersonen nach § 28 Absatz 3 des Waffengesetzes und der Aufnahme eines Zusatzes nach § 28 Absatz 4 des Waffengesetzes in den Waffenschein, 6. Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 ...