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Zitierungen von § 25 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 WaffG Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht (vom 01.09.2020)
... herstellt oder in diesen verbringt, hat unverzüglich auf den in einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 2 festgelegten wesentlichen Teilen der Schusswaffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen. (3) Auf Schusswaffen, die für die in § 55 Absatz 1 ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 01.09.2020)
...  9. entgegen § 24 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 oder Nr. 2 Buchstabe a , oder § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § ... a, oder § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 , eine Angabe, ein Zeichen oder die Bezeichnung der Munition auf der Schusswaffe nicht, nicht ...
Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste (vom 01.09.2020)
... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder b) die den Rechtsvorschriften eines anderen ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder b) die den Rechtsvorschriften eines anderen ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.  ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Sonstige
Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
 
Zitat in folgenden Normen

Beschussgesetz (BeschG)
Artikel 2 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4003; zuletzt geändert durch Artikel 234 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 BeschG Beschussprüfung (vom 01.09.2020)
... vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) oder die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 des Waffengesetzes vorgeschriebene Kennzeichnung auf der Waffe angebracht ist. (2) Auf Antrag ist der ...

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 19 WaffRNeuRegG Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Fortgeltung von Vorschriften (vom 01.04.2008)
... Die in Artikel 1 § 7 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5, §§ 47, 48 Abs. 1, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... gefasst: „§ 23 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 25 bis 27 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 25 ... zu den §§ 25 bis 27 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 25 Verordnungsermächtigungen § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung  ... herstellt oder in diesen verbringt, hat unverzüglich auf den in einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 2 festgelegten wesentlichen Teilen der Schusswaffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben ... archivmäßig gesichert hinterlegt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „§ 25 Nummer 1" ersetzt. c) Nach ... Absatz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „ § 25 Nummer 1" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: ... 4" werden durch die Wörter „Die Absätze 4 und 5" ersetzt. 13. § 25 wird durch die folgenden §§ 25 und 25a ersetzt: „§ 25 ... „Die Absätze 4 und 5" ersetzt. 13. § 25 wird durch die folgenden §§ 25 und 25a ersetzt: „§ 25 Verordnungsermächtigungen  ... § 25 wird durch die folgenden §§ 25 und 25a ersetzt: „ § 25 Verordnungsermächtigungen Das Bundesministerium des Innern, für Bau und ... oder nicht rechtzeitig erstattet,". e) In Nummer 9 wird jeweils die Angabe „ § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „§ 25 Nummer 1" und die Angabe „§ 24 ... 9 wird jeweils die Angabe „§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „ § 25 Nummer 1" und die Angabe „§ 24 Abs. 2 oder 3" durch die Angabe „§ ... 2 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 1.1 wird die Angabe „ § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „§ 25 Nummer 1" ersetzt. bbb) ... Nummer 1.1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „ § 25 Nummer 1" ersetzt. bbb) Nummer 1.3 wird wie folgt gefasst:  ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder b) die den Rechtsvorschriften eines anderen ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder b) die den Rechtsvorschriften eines anderen ... 1 Absatz 2 Nummer 1." cc) In Unterabschnitt 3 Nummer 1.1 wird die Angabe „ § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „§ 25 Nummer 1" ersetzt. c) ... Nummer 1.1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „ § 25 Nummer 1" ersetzt. c) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: aa) ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... ersetzt, (aufgehoben) b) In Nummer 9 wird die Angabe „nach § 25 Abs. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" ... wird die Angabe „nach § 25 Abs. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c" ersetzt. c) Nach Nummer 21 wird folgende Nummer 21a ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... 22 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „Nr. 2" gestrichen. f) In § 25 Absatz 2 wird die Angabe „Nr. 3" durch die Angabe „Nummer 5" ersetzt. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)
neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
§ 2 3. WaffV
... wenn 1. die Munition auf Grund einer Ausnahmebewilligung nach § 25 des Gesetzes oder von der Behörde eines Staates zugelassen ist, mit dem die gegenseitige ...
§ 11 3. WaffV
... Schußapparaten oder Einsteckläufen, die zum Verschießen von nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes zugelassener Munition bestimmt sind, die für die Prüfung ...
§ 17 3. WaffV
... und die Bezeichnung der Munition und der Treibladungen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes (§ 25 Abs. 3 des Gesetzes), 3. die zulässigen Höchstmaße, die ...
§ 19 3. WaffV
... Die Zulassungsprüfung nach § 25 des Gesetzes umfaßt die Prüfung 1. der vorgesehenen Bezeichnung ...
§ 20 3. WaffV
...  die Anzahl der Patronen oder Kartuschen, 2. bei Munition nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 4 in einwandfrei erkennbarer ...
§ 29 3. WaffV
... Der Zulassung nach § 25 des Gesetzes sowie der Fabrikationskontrolle und der periodischen behördlichen Kontrolle ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 2 WaffKostV
... Entscheidung über Ausnahmen nach § 21 Abs. 6, § 22 Abs. 4, § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 5 und § 37 Abs. 3 des Gesetzes, 3. für die Prüfung von ...
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
... und Kartuschenmu- nition oder für Treibladungen für Handfeuerwaffen nach § 25 Abs. 5 WaffG 50,- 625,- e) von den Verboten des § 37 Abs. 1 ... Mehraufwand berechnet. 28.3 Zulassung von Munition (§ 25 WaffG) DM/Los 3.1 Zulassungsprüfung  ...