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Zitierungen von § 38 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 WaffG Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen (vom 20.02.2020)
... die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist. (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 01.09.2020)
... Absatz 1 ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 20. entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
Zitat in folgenden Normen

Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 2 WaffGBundFreistV Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
... den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes, i) die §§ 36 bis 39 über Obhutspflichten sowie Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten, j) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... dem Bundesverwaltungsamt seine neue Anschrift im Ausland mitzuteilen." 21. § 38 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 107 SchriftVG Änderung des Waffengesetzes
... durch die Wörter „schriftlichen oder elektronischen" ersetzt. 4. In § 38 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlicher" die Wörter „oder elektronischer" ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen" ersetzt. 17. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Ausweispflichten (1) Wer eine ... festzulegen" ersetzt. 17. § 38 wird wie folgt gefasst: „ § 38 Ausweispflichten (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich ... dd) Nummer 19 wird aufgehoben. ee) In Nummer 20 wird die Angabe „ § 38 Satz 1 " durch die Wörter „§ 38 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2" ersetzt.  ... ee) In Nummer 20 wird die Angabe „§ 38 Satz 1" durch die Wörter „ § 38 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 " ersetzt. ff) In Nummer 23 wird nach der Angabe „§ 36 Abs. 5," ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 1 5. WaffV (vom 27.06.2020)
... 39 Absatz 1, die §§ 41 bis 46, 58 und 59 des Waffengesetzes und die §§ 8, 33 bis 41 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) sind auf folgende ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
... Abs. 3 WaffG 50,- 1.000,- g) von den Handelsverboten des § 38 Abs. 1 WaffG nach § 38 Abs. 2 WaffG 100,- 500,- h) von dem ... g) von den Handelsverboten des § 38 Abs. 1 WaffG nach § 38 Abs. 2 WaffG 100,- 500,- h) von dem Verbot des Führens von ...