Zitierungen von Anlage 1 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WaffG Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (vom 01.09.2020)
... als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher ...
§ 2 WaffG Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
... von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige ...
§ 11 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat (vom 06.07.2017)
... Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1 bis 3 (Kategorien A bis C) oder von Munition für eine solche darf einer ... beabsichtigt. Die Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) oder Munition für eine solche darf nur erteilt werden, wenn ... mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) oder Munition für eine solche in einem anderen Mitgliedstaat ...
§ 24 WaffG Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht (vom 01.09.2020)
... mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum ...
§ 29 WaffG Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes (vom 01.09.2020)
... Waffen oder Munition berechtigt ist. (2) Sollen Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat ...
§ 30 WaffG Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten (vom 01.09.2020)
... kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen ...
§ 32 WaffG Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass (vom 01.09.2020)
... Personen aus einem Drittstaat wird die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) durch den Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat nur ... die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur ... Absatz 1 oder Absatz 1a nicht für 1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 2, ... zum Zweck der Jagd mitnehmen, 2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports ... 3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer ... (6) Personen, die nach diesem Gesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) berechtigt sind und diese Schusswaffen oder diese Munition in einen ...
§ 34 WaffG Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (vom 01.09.2020)
... die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben, eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien B und C) oder Munition für eine solche überlässt, hat dies ... § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 5. (5) Wer erlaubnispflichtige Feuerwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2 , ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit nur glattem Lauf oder glatten Läufen, und deren ... Läufen, und deren wesentliche Teile, Schalldämpfer und tragbare Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.1 einem anderen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des ...
§ 37d WaffG Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen (vom 01.09.2020)
... Wer eine nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 unbrauchbar gemachte Schusswaffe 1. überlässt, 2. erwirbt oder ...
§ 37f WaffG Inhalt der Anzeigen (vom 01.09.2020)
...  f) Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, g) Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 , h) Art der Waffe; 6. die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der ...
§ 38 WaffG Ausweispflichten (vom 01.09.2020)
... Grund der Mitnahme, e) im Fall der Mitnahme einer Schusswaffe oder von Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aa) aus einem anderen Mitgliedstaat gemäß § ...
§ 39b WaffG Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen (vom 01.09.2020)
... Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 ist insbesondere anzuerkennen, wenn der Antragsteller die Salutwaffen für 1. ...
§ 39c WaffG Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung (vom 01.09.2020)
... gemachte Schusswaffen zu regeln sowie den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 ) zu verbieten oder zu beschränken oder mit bestimmten Verpflichtungen zu verbinden; ...
§ 42a WaffG Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (vom 06.07.2017)
... Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer ...
§ 51 WaffG Strafvorschriften (vom 01.09.2020)
... oder 1.2.1.2 eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, ...
§ 52 WaffG Strafvorschriften (vom 01.09.2020)
... 1 Satz 1, eine halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt oder führt, c) § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 01.09.2020)
... Hat jemand am 1. September 2020 ein erlaubnispflichtiges wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine ... 1 Nummer 1.1, 1.2.1.1, 1.2.1.2, 1.2.2, 1.2.3 oder 1.2.5 verbotenes wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf ... (15) Hat jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine ... dieser Anzeigepflicht nicht. (20) Hat jemand am 1. September 2020 ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben ...
Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen (vom 01.09.2020)
... die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 ) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, ...
Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste (vom 01.09.2020)
... für Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die 1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 sind oder 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ... 1.2.8 nach diesem Abschnitt verbotene Schusswaffen sind, die zu Salutwaffen im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 umgebaut worden sind; 1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ... eines Elektroimpulses am Körper aufbringen; 1.3.7 Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten ... 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4 1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2 . Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und ... lang ist und - nicht zweiseitig geschliffen ist; 1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3 , 1.4.3 Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,  ... nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3, 1.4.3 Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4 , 1.4.4 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie ... sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt; 1.5.4 Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. ... Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1 bis 4.3 ) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition ... eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum ... zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum ... worden ist; 1.8 Armbrüste; 1.9 Kartuschenmunition für die nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes; ... zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum ... Klassenbezeichnung PM I trägt; 7.9 Kartuschenmunition für Salutwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 sowie für Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes. 8. Erlaubnisfreies ... 1 und der dafür bestimmten Munition mit Ausnahme von Waffen oder Munition gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 . 10. Erlaubnisfreie Unbrauchbarmachung unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 37b ... eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum ... 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1 , ausgenommen Blasrohre), a) die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse ... 1 der Richtlinie 2009/48/EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen. 2. Schusswaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 ), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so ... gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden. 4. Nachbildungen von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 6 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 13 AWaffV Aufbewahrung von Waffen oder Munition (vom 19.09.2020)
... 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes ), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und b) ... 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes ), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und b) ... Juli 2019)5 entspricht: a) eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes ), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, b) eine ... außer Betracht: 1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.3 des Waffengesetzes , 2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes, die das ...
§ 21 AWaffV Kennzeichnung von Schusswaffen (vom 19.09.2020)
... führenden wesentlichen Teil anzubringen. Auf Druckluft- und Federdruckwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.9 des Waffengesetzes ist Satz 1 Nummer 2 nicht anzuwenden. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ...
§ 28 AWaffV Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
... 2. über die Waffe: bei Schusswaffen Anzahl, Art, Kaliber und Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz und gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen; bei sonstigen Waffen Anzahl und Art der Waffen;  ...
§ 29 AWaffV Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition (vom 19.09.2020)
... zu den Angaben nach Nummer 3 die folgenden weiteren Angaben: a) Kategorie nach der Anlage 1 Abschnitt 3 des Waffengesetzes , b) Name, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, c) ...
§ 30 AWaffV Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland (vom 06.07.2017)
... über die Waffen: bei Schusswaffen Anzahl und Art der Waffen, Kategorie nach der Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, ...
§ 31 AWaffV Anzeigen (vom 19.09.2020)
... zu den Angaben nach Nummer 5 die folgenden weiteren Angaben: a) die Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Waffengesetzes , b) den Namen, die Firma oder das eingetragene Markenzeichen des Herstellers,  ...
Anlage AWaffV (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten (vom 01.04.2008)
...  1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes 1.4 Signalwaffen mit ...

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
§ 8 AWV Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils I der Ausfuhrliste (vom 07.11.2014)
... Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2 und Abschnitt 3 der Anlage 1 zum Waffengesetz, soweit das Waffengesetz und die auf Grund des Waffengesetzes erlassenen ... 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 und 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz, soweit sie für Feuerwaffen im Sinne von Nummer 1 bestimmt ist, ...
§ 11 AWV Genehmigungserfordernisse für die Verbringung von Gütern (vom 09.09.2021)
... 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2 und Abschnitt 3 der Anlage 1 zum Waffengesetz , soweit das Waffengesetz und die auf Grund des Waffengesetzes erlassenen waffenrechtlichen ... 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 und 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz , soweit sie für Feuerwaffen im Sinne von Nummer 1 bestimmt ist, einschließlich ...
Anlage 1 AWV Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (vom 05.10.2023)
... gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus i hnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können. Der Nachweis für die Deaktivierung ist nach § 8a des ...

BAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
Anlage BAMBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... und Zulassung der in § 11 Absatz 1 BeschG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.3 zum Waffengesetz be- zeichneten hülsenlosen Munition ohne Geschoss gemäß § 20 Absatz 3 ...

Beschussgesetz (BeschG)
Artikel 2 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4003; zuletzt geändert durch Artikel 234 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 BeschG Zweck, Anwendungsbereich
... als 15 Milligramm ist, 2. veränderte Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) in ...
§ 2 BeschG Beschusstechnische Begriffe (vom 01.04.2008)
... beendet sind. (6) Munition im Sinne dieses Gesetzes ist Munition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 des Waffengesetzes, darüber hinaus Munition, die der ...
§ 8a BeschG Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung (vom 01.09.2020)
... (2) Die zuständige Behörde prüft die Einhaltung der Anforderungen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 des Waffengesetzes . Sie kennzeichnet die unbrauchbar gemachte Waffe und ihre wesentlichen Teile. ...
§ 9 BeschG Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen (vom 01.09.2020)
... Wer Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 des Waffengesetzes eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich ... der Handhabung und der Konstruktion sowie der verwendeten Stoffe oder der zur Änderung nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 zum Waffengesetz benutzten Werkstoffe unter Angabe der Arbeitstechnik in deutscher Sprache zu überlassen. ... noch der Prüfung und Zulassung nach Absatz 1 unterliegen, 2. Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1 und 2.2.1 zum Waffengesetz , 3. Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2 zum ... 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1 und 2.2.1 zum Waffengesetz, 3. Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2 zum Waffengesetz oder 4. Kartuschenmunition mit Reizstoffen eines bestimmten Modells ... sind. (4) Die zuständige Stelle kann für Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1, 1.2.2 und 2.2.1 zum Waffengesetz , für die in § 14 Abs. 4 und 6 bezeichneten Gegenstände sowie für Geschosse, ...
§ 11 BeschG Zulassung sonstiger Munition
... Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie ihrem ...
§ 14 BeschG Ermächtigungen (vom 27.06.2020)
... oder Gesundheit von Menschen Vorschriften über 1. Gegenstände im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1, 1.2.2 und 2.2.1 zum Waffengesetz und über die Beschaffenheit und die Kennzeichnung von Geschossen, Kartuschenmunition oder ... 2. die Zusammensetzung und höchstzulässige Menge von Reizstoffen im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2 zum Waffengesetz zu erlassen und die für die Prüfung zuständige Stelle zu ...
§ 20 BeschG Zuständigkeiten (vom 06.07.2017)
... § 10 bezeichneten pyrotechnischen Munition sowie der in § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.3 zum Waffengesetz bezeichneten hülsenlosen Munition ...

Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
§ 11 BeschussV Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen (vom 01.01.2022)
... Gesetzes, Schusswaffen nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes, unbrauchbar gemachte Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 des Waffengesetzes sowie pyrotechnische Munition nach § 10 des Gesetzes müssen den technischen ... Hülsenlose Munition ohne Geschoss nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.3 zum Waffengesetz muss den Anforderungen nach § 6 Absatz 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ...
§ 17 BeschussV Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
... Einlage in der kleinsten Verpackungseinheit anzubringen. Bei Treibladungen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 2 des Waffengesetzes für Schussapparate braucht die Kennzeichnung nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes nur auf ...
§ 26 BeschussV Zulässige und nicht zulässige Munition (vom 01.01.2022)
... und Durchmesser der Schrote, und die Bezeichnung der Munition und der Treibladungen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2 des Waffengesetzes (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes), 3. die zulässigen Höchstmaße, die ...
§ 38 BeschussV Verpackung von Munition
... Geschosse müssen in Behältern verpackt sein. (3) Treibladungen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 2 des Waffengesetzes für Schussapparate sind in magazinierter Form zu ...
Anlage I BeschussV Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes (vom 01.01.2022)
... Bestandteile von Schusswaffen gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1 des Waffengesetzes verwendet werden können. 4.4 Ein Versagungsgrund nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 des ... Definition Schusswaffen im Sinne von § 9 Absatz 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 des Waffengesetzes sind veränderte Langwaffen für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, ...

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
... ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstu- fung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffG nach Zeitaufwand ...

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 16 WaffRNeuRegG Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... die Wörter „im Sinne von § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2 zum Waffengesetz" ...

Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung (KrWaffUnbrUmgV)
V. v. 10.08.2018 BGBl. I S. 1318
§ 1 KrWaffUnbrUmgV Gegenstand der Verordnung; Begriffsbestimmungen
... treibt. Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des Abschnitts 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung ...

PTB Besondere Gebührenverordnung (PTBBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1717; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Anlage 1 PTBBGebV (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.10.2021)
... 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2 6 Prüfung der ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 6 WaffRG Grunddaten des Waffenregisters
... Jahr des Verbringens in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, g) Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz und h) Art der Waffe, 5. zu wesentlichen Teilen neben den Angaben nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... dieser Waffen oder Munition berechtigt ist. (2) Sollen Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat ... kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis ... ersetzt. b) In Absatz 1a werden die Wörter „Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis ... § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen (1) Wer eine nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 unbrauchbar gemachte Schusswaffe 1. überlässt, 2. erwirbt ... f) Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, g) Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 , h) Art der Waffe; 6. die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand ... Salutwaffen (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 ist insbesondere anzuerkennen, wenn der Antragsteller die Salutwaffen für 1. ... Hat jemand am 1. September 2020 ein erlaubnispflichtiges wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine ... 1 Nummer 1.1, 1.2.1.1, 1.2.1.2, 1.2.2, 1.2.3 oder 1.2.5 verbotenes wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf ... (15) Hat jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine ... dieser Anzeigepflicht nicht. (20) Hat jemand am 1. September 2020 ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben ... Anschließend haben sie die Waffenbücher zu vernichten." 37. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 wird wie folgt ... 1.2.8 nach diesem Abschnitt verbotene Schusswaffen sind, die zu Salutwaffen im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 umgebaut worden sind;". b) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:  ... Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 ( Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1 bis 4.3 ) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition ... zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI

Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Artikel 1 1. PTBBGebVÄndV

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
Artikel 3 WaffGuaÄndG Änderung des Beschussgesetzes

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 8 LuftSiPVG Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes

Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
V. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 FeWaIAV Änderung der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 2 WaffRÄndV Änderung der Beschussverordnung

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 2. WaffGuaÄndG Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 2. WaffGuaÄndG Änderung des Beschussgesetzes
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
§ 4 NWRG Inhalt des Nationalen Waffenregisters; Ordnungsnummern (vom 01.01.2019)

Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
V. v. 01.07.2004 BGBl. I S. 1448; aufgehoben durch § 18 V. v. 10.08.2018 BGBl. I S. 1318
§ 1 KrWaffUmgV Gegenstand der Verordnung, Begriffsbestimmungen


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