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§ 5 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG k.a.Abk.)

G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1092; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 754-18 Energieversorgung
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§ 5 Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen



(1) 1Anspruch auf Zahlung des Zuschlags besteht für KWK-Strom aus folgenden hocheffizienten Anlagen, die nach dem 1. Januar 2009 und bis zum 31. Dezember 2020 in Dauerbetrieb genommen sind:

1.
kleinen KWK-Anlagen mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, soweit sie nicht eine bereits bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen, und

2.
Brennstoffzellen-Anlagen.

2Eine Verdrängung von Fernwärmeversorgung liegt nicht vor, wenn der Umfang der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen nicht mehr den Anforderungen nach § 5a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b entspricht oder wenn eine bestehende KWK-Anlage vom selben Betreiber oder im Einvernehmen mit diesem durch eine oder mehrere neue KWK-Anlagen ersetzt wird. 3Die bestehende KWK-Anlage muss nicht stillgelegt werden.

(2) 1Anspruch auf Zahlung des Zuschlags besteht ferner für KWK-Strom aus KWK-Anlagen mit fabrikneuen Hauptbestandteilen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 Megawatt, die ab dem 1. Januar 2009 und bis zum 31. Dezember 2020 in Dauerbetrieb genommen worden sind, sofern die Anlage hocheffizient ist und keine bereits bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängt wird. 2Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) 1Anspruch auf Zahlung des Zuschlags besteht für KWK-Strom aus Anlagen, die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und ab dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2020 wieder in Dauerbetrieb genommen worden sind, sofern die modernisierte KWK-Anlage oder die Ersatzanlage hocheffizient ist. 2Eine Modernisierung liegt vor, wenn wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind und die Kosten der Erneuerung mindestens 25 Prozent der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen. 3Für neue hocheffiziente KWK-Anlagen, die eine bestehende KWK-Anlage ersetzen und ab dem 1. Januar 2009 in Dauerbetrieb genommen werden, gelten die Regelungen zum Verbot der Verdrängung einer bestehenden Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen nach Absatz 1 Satz 2 und 3.

(4) 1Anspruch auf Zahlung des Zuschlags besteht für KWK-Strom aus Anlagen der ungekoppelten Strom- oder Wärmeerzeugung, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden, wenn die nachgerüstete Anlage eine elektrische Leistung von mehr als 2 Megawatt hat, hocheffizient ist und ab dem 19. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2020 wieder in Dauerbetrieb genommen wird, sofern keine bereits bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängt wird. 2Im Hinblick auf die Verdrängung gelten die entsprechenden Regelungen nach Absatz 1 Satz 2 und 3.



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Frühere Fassungen von § 5 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.07.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
vom 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
aktuell vorher 04.08.2011Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
vom 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
vom 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KWKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KWKG Begriffsbestimmungen (vom 19.07.2012)
... kleine KWK-Anlagen an einem Standort gelten in Bezug auf die in Satz 1 sowie in den §§ 5 und 7 genannten Leistungsgrenzen als eine KWK-Anlage, soweit sie innerhalb von zwölf ...
§ 6 KWKG Zulassung von KWK-Anlagen (vom 19.07.2012)
... den Anspruch auf Zahlung des Zuschlags ist die Zulassung als KWK-Anlage im Sinne des § 5. Die Zulassung ist zu erteilen, wenn die KWK-Anlage die Voraussetzungen nach § 5 ... 5. Die Zulassung ist zu erteilen, wenn die KWK-Anlage die Voraussetzungen nach § 5 erfüllt. Der Antrag muss enthalten: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber, ... dazu ist das Sachverständigengutachten für KWK-Anlagen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und 3, die nach dem 1. Januar 2009 in Dauerbetrieb genommen worden sind, zu ...
§ 7 KWKG Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung, Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2014)
... kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie Betreiber von Brennstoffzellen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... Kilowatt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie Betreiber von Brennstoffzellen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, die nach dem 19. Juli 2012 und bis zum 31. Dezember 2020 in Dauerbetrieb ... einer der genannten Optionen. (2) Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt, die nach dem ... Strommenge. (4) Betreiber von hocheffizienten Neuanlagen nach § 5 Absatz 2, die nach dem 19. Juli 2012 und bis zum 31. Dezember 2020 in Dauerbetrieb genommen worden ... (5) Betreiber von modernisierten hocheffizienten KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 3 mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt, die nach dem 19. Juli 2012 und bis zum ... Absatz 4. (6) Betreiber von hocheffizienten nachgerüsteten KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 4 haben ab Aufnahme des Dauerbetriebs einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags  ... die Obergrenze nach Satz 1, werden die Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 2, 3 und 4 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 10 Megawatt entsprechend ...
§ 8 KWKG Nachweis des eingespeisten KWK-Stroms (vom 19.07.2012)
... zur KWK-Nutzwärmeerzeugung, zu Brennstoffart und -einsatz sowie bei den Anlagen nach § 5 Absatz 2, 3 und 4 (Neuanlagen, modernisierte KWK-Anlagen und nachgerüstete KWK-Anlagen) ...
§ 13 KWKG Übergangsbestimmungen (vom 19.07.2012)
... 19. Juli 2012 in Dauerbetrieb genommen wurden, auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 5 und 7 in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 35 KWKG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... Betreiber von KWK-Anlagen oder KWKK-Anlagen auch Ansprüche nach den §§ 4, 5 und 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die diesbezüglichen Begriffsbestimmungen ... KWKK-Anlagen nach § 2 Nummer 14 Buchstabe g und h Ansprüche nach den §§ 4, 5 und 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die diesbezüglichen Begriffsbestimmungen ... die KWK-Strom auf Basis von Steinkohle gewinnen, auch Ansprüche nach den §§ 4, 5 und 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die diesbezüglichen Begriffsbestimmungen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  § 4 Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht § 5 Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen § 5a Zuschlagberechtigter Neu- ... kleine KWK-Anlagen an einem Standort gelten in Bezug auf die in Satz 1 sowie in den §§ 5 und 7 genannten Leistungsgrenzen als eine KWK-Anlage, soweit sie innerhalb von zwölf ... 6 wird aufgehoben. f) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6. 6. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Kategorien der zuschlagberechtigten ... Absatz 7 wird Absatz 6. 6. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen (1) Anspruch auf Zahlung des Zuschlags ... (1) Betreiber kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie Betreiber von Brennstoffzellen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... Kilowatt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie Betreiber von Brennstoffzellen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, die nach dem 19. Juli 2012 und bis zum 31. Dezember 2020 in Dauerbetrieb ... Nutzung einer der genannten Optionen. (2) Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt, die nach dem ... der erzeugten Strommenge. (4) Betreiber von hocheffizienten Neuanlagen nach § 5 Absatz 2, die nach dem 19. Juli 2012 und bis zum 31. Dezember 2020 in Dauerbetrieb genommen worden ... (5) Betreiber von modernisierten hocheffizienten KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 3 mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt, die nach dem 19. Juli 2012 und bis zum ... 4. (6) Betreiber von hocheffizienten nachgerüsteten KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 4 haben ab Aufnahme des Dauerbetriebs einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags  ... die Obergrenze nach Satz 1, werden die Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 2, 3 und 4 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 10 Megawatt entsprechend ... zur KWK-Nutzwärmeerzeugung, zu Brennstoffart und -einsatz sowie bei den Anlagen nach § 5 Absatz 2, 3 und 4 (Neuanlagen, modernisierte KWK-Anlagen und nachgerüstete KWK-Anlagen) ... 19. Juli 2012 in Dauerbetrieb genommen wurden, auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 5 und 7 in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Für ...

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 KWKFördG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  § 4 Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht § 5 Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen § 5a Zuschlagberechtigter Neu- ... nach dem Wort „gelten" die Wörter „in Bezug auf die in Satz 1, in § 5 und in § 7 genannten Leistungsgrenzen" eingefügt. b) In Absatz 4 wird ... zu. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend." 6. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... und ab dem 1. Januar 2009 in Dauerbetrieb genommen werden, gelten die Regelungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder § 5 Abs. 3." b) Absatz 2 wird wie folgt ... Dauerbetrieb genommen werden, gelten die Regelungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder § 5 Abs. 3." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... hilfsweise nach dem Herstellungsjahr dieser Hauptbestandteile." 7. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Zuschlagberechtigter Neu- und ... dazu ist das Sachverständigengutachten für KWK-Anlagen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und 3, die nach dem 1. Januar 2009 in Dauerbetrieb genommen worden sind, zu ... folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Betreiber von KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 haben ab Aufnahme des Dauerbetriebs einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags ... Absatz 5 und wie folgt gefasst: „(5) Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt, die bis zum 1. ... von 1,94 Cent pro Kilowattstunde im Jahre 2010. Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt, die nach dem 1. ... Absatz 6 eingefügt: „(6) Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt, die in der Zeit vor dem 1. ... Kilowatt, die in der Zeit vor dem 1. Januar 2009, sowie Betreiber kleiner KWKAnlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt, die nach dem 1. ... Absatz 5 wird Absatz 7 und wie folgt geändert: Nach der Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2" werden ein Komma und die Wörter „die bis zum 31. Dezember 2016 ... Absätze 8 und 9 eingefügt: „(8) Betreiber von KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 3 haben ab Aufnahme des Dauerbetriebs einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für ... die Obergrenze nach Satz 1, werden die Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 mit einer elektrischen Leistung von mehr als 10 Megawatt entsprechend ... zur KWKNutzwärmeerzeugung, zu Brennstoffart und -einsatz sowie bei den Anlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Angaben zu den seit Aufnahme des Dauerbetriebs erreichten ...

Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen
... 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" durch die Wörter „§ 6 bis 13 sowie 35 ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Artikel 2 EENeuRegG Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... der die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder des § 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erfüllt, ist eine Zustimmung nach Satz 1 ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 6 EnWNG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2870) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „31. Dezember 2016" ...