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§ 12 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG k.a.Abk.)

G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1092; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 754-18 Energieversorgung
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§ 12 Zwischenüberprüfung



1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt im Jahr 2014 unter Mitwirkung von Verbänden der deutschen Wirtschaft und Energiewirtschaft unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender Entwicklungen bei der KWK-Stromerzeugung eine Zwischenüberprüfung über die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und dieses Gesetzes, der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen und der jährlichen Zuschlagzahlungen durch. 2Im Hinblick auf die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erfolgt die Zwischenüberprüfung in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.





 

Frühere Fassungen von § 12 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2014Artikel 13 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
aktuell vorher 19.07.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
vom 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
vom 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 170 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 KWKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  § 10 Zuständigkeit § 11 Kosten § 12 Zwischenüberprüfung § 13 Übergangsbestimmungen".  ... die Wörter „Abrechnung nach Absatz 1 Satz 8" ersetzt. 16. In § 12 werden die Wörter „im Jahr 2011" durch die Wörter „im Jahr 2014" ...

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 KWKFördG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  § 10 Zuständigkeit § 11 Kosten § 12 Zwischenüberprüfung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst:  ... Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Zwischenüberprüfung Das ... erforderlich ist." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Zwischenüberprüfung Das Bundesministerium für Wirtschaft und ...

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 13 EEGReformG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... und werden die Wörter „die §§ 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12 " durch die Wörter „die §§ 9, 12 Absatz 4 sowie die §§ 14 und ... 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12" durch die Wörter „die §§ 9, 12 Absatz 4 sowie die §§ 14 und 15" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt ... ermöglichen." c) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 4. § 12 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „Technologie" wird durch das Wort ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 170 9. ZustAnpV Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
...  In § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das ...