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Zitierungen von § 5 Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Kreditabwicklungsfonds"

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KrAbwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrAbwFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Kreditabwicklungsfonds" in das Schuldbuch des Fonds "Kreditabwicklungsfonds"
B. v. 11.11.1990 BGBl. I S. 2504
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeswertpapierverwaltungsgesetz (BWpVerwG)
G. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3519; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1466
§ 14 BWpVerwG Anpassung von Rechtsvorschriften
... durch das Wort „Bundeswertpapierverwaltung" ersetzt. (2) In § 5 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds ...