Zitierungen von § 54 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 2. WOMitbestG Bekanntmachung des Unternehmens (vom 02.09.2015)
... Unternehmens auch an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen teil (§§ 54 , 55) und beginnt die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwölf Monate vor ...
§ 74 2. WOMitbestG Delegiertenversammlung
... Delegierten mitzuteilen hatten. Sind in dem Unternehmen keine Delegierten zu wählen (§ 54 ), so soll die Delegiertenversammlung spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Amtszeit der ...
§ 104 2. WOMitbestG Wahl der Delegierten
... Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und ...


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