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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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Anlage 2 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
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Anlage 2 Wasserstraßen der Zone 2 im Gebiet der Europäischen Gemeinschaften und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Französische Republik

Seine: von der Jeanne d'Arc-Brücke in Rouen bis zur Mündung
Garonne und Gironde: von der Steinbrücke in Bordeaux bis zur Mündung
Rhone: von der Trinquetaille-Brücke in Arles und darüber hinaus in Richtung Marseille


Königreich der Niederlande

Dollart
Ems
Wattensee: einschließlich der Verbindungen zur Nordsee
Ijsselmeer: einschließlich Markermeer und Ijmeer, aber ohne Gouwzee
Waterweg von Rotterdam und der Scheur
Hollands Diep
Haringvliet und Vuile Gat: einschließlich der Wasserstraßen zwischen Goeree-Overflakkee einerseits und Voorne-Putten und Hoekse Waard andererseits
Hellegat
Volkerak
Kramer
Grevelingen und Brouwershavense Gat: einschließlich aller Binnenwasserstraßen zwischen Schouwen-Duiveland einerseits und Goeree-Overflakkee andererseits
Keten, Mastgat, Zijpe, Oosterschelde und Roompot: einschließlich die Wasserstraßen zwischen Walcheren, Noord-Beveland und Zuid-Beveland einerseits und Schouwen-Duiveland und Tholen andererseits, ausgenommen der Rhein-Schelde-Kanal
Schelde und Westerschelde und Mündungsgebiet: einschließlich der Binnenwasserstraßen zwischen Zeelands-Flanderen einerseits und Walcheren und Zuid-Beveland andererseits, ausgenommen der Rhein-Schelde-Kanal


Schweden

Trollhätte kanal und Göta älv
Vänersee
Södertälje kanal
Mälarsee
Falsterbo kanal
Sotenkanalen

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Zitierungen von Anlage 2 BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Donauschiffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV)
V. v. 27.05.1993 BGBl. I S. 741, 1994 I S. 523, 1995 I S. 95; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.09.2022 BGBl. I S. 1499
§ 7 DonauSchPV Änderung schiffahrtspolizeilicher Vorschriften
... § 127 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: "2. Einsenkungsmarken nach Anlage 2 zu der Anlage A der Donauschiffahrtspolizeiverordnung müssen nur im internationalen Verkehr ... sein. Fahrzeuge, die zur Fahrt auf der Donau zugelassen und mit Einsenkungsmarken nach Anlage 2 zu der Anlage A der Donauschiffahrtspolizeiverordnung versehen sind, dürfen diese auch ...