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Zitierungen von § 2 BEZNG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BEZNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEZNG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Schuldenmitübernahmegesetz (SchuldMitüG)
Artikel 1 G. v. 21.06.1999 BGBl. I S. 1384
§ 1 SchuldMitüG
... Mitschuldner die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens aus nach § 2 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5204/v71847.htm