Zitierungen von § 6 BEZNG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BEZNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEZNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BEZNG Stellung im gerichtlichen und außergerichtlichen Verkehr
... wird durch den Sitz der Behörde bestimmt, die nach der in § 6 Abs. 6 genannten Verwaltungsordnung berufen ist, das Bundeseisenbahnvermögen im Rechtsstreit ...
§ 9 BEZNG Schwerbehindertenvertretung
... als Schwerbehindertenvertretung auch zuständig für die nach § 6 Abs. 1 Satz 2 gebildete Dienststelle; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Für die ...
§ 28 BEZNG Übergangsregelung
... über den Verwaltungsrat, unter Leitung des Vorstandes dieser Eisenbahnen verwaltet. § 6 Abs. 3 und die §§ 10 und 11 gelten insoweit entsprechend. (2) Die in § ... Abs. 3 und die §§ 10 und 11 gelten insoweit entsprechend. (2) Die in § 6 Abs. 1 Satz 2 genannte Dienststelle des Bundeseisenbahnvermögens führt bis zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 306 9. ZustAnpV Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
... vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466), wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Abs. 6 Satz 2, § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 4, 5 und 6, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 513 10. ZustAnpV Änderung des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes
... (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 6 Satz 2, § 7 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4, 5 und 6, § 10 Absatz 1 Satz 1 und ...


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