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Änderung § 5 BBergG vom 15.08.2013

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§ 5 BBergG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2013 geltenden Fassung
§ 5 BBergG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 92 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Verwaltungskostengesetzes


(Text neue Fassung)

§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes


vorherige Änderung

Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungskostengesetz anzuwenden.



Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden.