§ 5 BBergG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.08.2013 geltenden Fassung | § 5 BBergG n.F. (neue Fassung) in der am 15.08.2013 geltenden Fassung durch Artikel 2 Abs. 92 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154 |
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(Text alte Fassung) § 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Verwaltungskostengesetzes | (Text neue Fassung)§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes |
Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungskostengesetz anzuwenden. | Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden. |