Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des BBergG am 02.06.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 2. Juni 2017 durch Artikel 7 des UmwRGuaÄndG 2017 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBergG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BBergG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.06.2017 geltenden Fassung
BBergG n.F. (neue Fassung)
in der am 02.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Erster Teil Einleitende Bestimmungen
    § 1 Zweck des Gesetzes
    § 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
    § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze
    § 4 Begriffsbestimmungen
    § 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 5a Öffentliche Bekanntgabe
Zweiter Teil Bergbauberechtigungen
    Erstes Kapitel Bergfreie Bodenschätze
       Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
          § 6 Grundsatz
          § 7 Erlaubnis
          § 8 Bewilligung
          § 9 Bergwerkseigentum
          § 10 Antrag
          § 11 Versagung der Erlaubnis
          § 12 Versagung der Bewilligung
          § 13 Versagung der Verleihung von Bergwerkseigentum
          § 14 Vorrang
          § 15 Beteiligung anderer Behörden
          § 16 Form, Inhalt und Nebenbestimmungen
          § 17 Entstehung des Bergwerkseigentums
          § 18 Widerruf
          § 19 Aufhebung der Erlaubnis und Bewilligung
          § 20 Aufhebung von Bergwerkseigentum
          § 21 Beteiligung an der Aufsuchung
          § 22 Übertragung und Übergang der Erlaubnis und Bewilligung
          § 23 Veräußerung von Bergwerkseigentum
       Zweiter Abschnitt Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
          § 24 Zulässigkeit der Vereinigung
          § 25 Voraussetzungen der Vereinigung
          § 26 Genehmigung der Vereinigung, Berechtsamsurkunde
          § 27 Wirkung der Vereinigung
          § 28 Teilung
          § 29 Austausch
       Dritter Abschnitt Feldes- und Förderabgabe
          § 30 Feldesabgabe
          § 31 Förderabgabe
          § 32 Feststellung, Erhebung und Änderung der Feldes- und Förderabgabe
       Vierter Abschnitt Fundanzeige
          § 33 Anzeige und Entschädigung
    Zweites Kapitel Grundeigene Bodenschätze
       § 34 Inhalt der Befugnis zur Aufsuchung und Gewinnung grundeigener Bodenschätze
    Drittes Kapitel Zulegung
       § 35 Voraussetzungen
       § 36 Verfahren
       § 37 Entschädigung
       § 38 Inhalt der Zulegung, Aufhebung, Förderabgabe
Dritter Teil Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
    Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
       Erster Abschnitt Aufsuchung
          § 39 Einigung mit dem Grundeigentümer, Zustimmung anderer Behörden, Entschädigung
          § 40 Streitentscheidung
          § 41 Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung
       Zweiter Abschnitt Gewinnung
          § 42 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung bergfreier Bodenschätze
          § 43 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze
          § 44 Hilfsbaurecht
          § 45 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauen
          § 46 Hilfsbau bei Bergwerkseigentum
          § 47 Benutzung fremder Grubenbaue
       Dritter Abschnitt Verbote und Beschränkungen
          § 48 Allgemeine Verbote und Beschränkungen
          § 49 Beschränkung der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und innerhalb der Küstengewässer
    Zweites Kapitel Anzeige, Betriebsplan
       § 50 Anzeige
       § 51 Betriebsplanpflicht
       § 52 Betriebspläne für die Errichtung und Führung des Betriebes
       § 53 Betriebsplan für die Einstellung des Betriebes, Betriebschronik
       § 54 Zulassungsverfahren
       § 55 Zulassung des Betriebsplanes
       § 56 Form und Inhalt der Zulassung, Sicherheitsleistung
       § 57 Abweichungen von einem zugelassenen Betriebsplan
       § 57a Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung
       § 57b Vorzeitiger Beginn, Vorbescheide, Teilgenehmigungen, Vorrang
       § 57c Ermächtigung
       § 57d Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben
    Drittes Kapitel Verantwortliche Personen
       § 58 Personenkreis
       § 59 Beschäftigung verantwortlicher Personen
       § 60 Form der Bestellung und Abberufung verantwortlicher Personen, Namhaftmachung
       § 61 Allgemeine Pflichten
       § 62 Übertragbarkeit bestimmter Pflichten und Befugnisse
    Viertes Kapitel Sonstige Bestimmungen für den Betrieb
       § 63 Rißwerk
       § 64 Markscheider
       § 64a (aufgehoben)
Vierter Teil Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
    § 65 Anzeige, Genehmigung, allgemeine Zulassung, Prüfung
    § 66 Schutzmaßnahmen, Wiedernutzbarmachung, Fachkunde
    § 67 Technische und statistische Unterlagen, Markscheidewesen
    § 68 Erlaß von Bergverordnungen
Fünfter Teil Bergaufsicht
    § 69 Allgemeine Aufsicht
    § 70 Allgemeine Aufsichtsbefugnisse, Auskunfts- und Duldungspflichten
    § 71 Allgemeine Anordnungsbefugnis
    § 72 Verhinderung unerlaubter Tätigkeiten, Sicherstellung
    § 73 Untersagung der Beschäftigung verantwortlicher Personen
    § 74 Hilfeleistung, Anzeigepflicht
Sechster Teil Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
    § 75 Anlegung und Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte
    § 76 Einsicht
Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
    Erstes Kapitel Grundabtretung
       Erster Abschnitt Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung
          § 77 Zweck der Grundabtretung
          § 78 Gegenstand der Grundabtretung
          § 79 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Grundabtretung
          § 80 Grundabtretungsbegünstigter und -pflichtiger
          § 81 Umfang der Grundabtretung
          § 82 Ausdehnung der Grundabtretung
          § 83 Sinngemäße Anwendung von Vorschriften
       Zweiter Abschnitt Entschädigung
          § 84 Entschädigungsgrundsätze
          § 85 Entschädigung für den Rechtsverlust
          § 86 Entschädigung für andere Vermögensnachteile, Mitverschulden
          § 87 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
          § 88 Schuldübergang bei Entziehung des Eigentums an Grundstücken
          § 89 Entschädigungsleistung
          § 90 Wertänderungen, Veränderungen, Begründung neuer Rechtsverhältnisse
       Dritter Abschnitt Vorabentscheidung, Ausführung und Rückgängigmachen der Grundabtretung
          § 91 Vorabentscheidung
          § 92 Ausführung der Grundabtretung
          § 93 Hinterlegung
          § 94 Geltendmachung der Rechte an der Hinterlegung, Verteilungsverfahren
          § 95 Lauf der Verwendungsfrist
          § 96 Aufhebung der Grundabtretung
       Vierter Abschnitt Vorzeitige Besitzeinweisung
          § 97 Voraussetzungen
          § 98 Besitzeinweisungsentschädigung
          § 99 Zustandsfeststellung
          § 100 Wirksamwerden und Rechtsfolgen der vorzeitigen Besitzeinweisung, Sicherheitsleistung
          § 101 Aufhebung und Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung
          § 102 Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung
       Fünfter Abschnitt Kosten, Zwangsvollstreckung, Verfahren
          § 103 Kosten
          § 104 Vollstreckbarer Titel
          § 105 Verfahren
          § 106 Benachrichtigungen
    Zweites Kapitel Baubeschränkungen
       § 107 Festsetzung von Baubeschränkungsgebieten
       § 108 Wirkung der Festsetzung
       § 109 Entschädigung
    Drittes Kapitel Bergschaden
       Erster Abschnitt Anpassung
          § 110 Anpassungspflicht
          § 111 Sicherungsmaßnahmen
          § 112 Verlust des Ersatzanspruchs
          § 113 Bauwarnung
       Zweiter Abschnitt Haftung für Bergschäden
          Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
             § 114 Bergschaden
             § 115 Ersatzpflicht des Unternehmers
             § 116 Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten
             § 117 Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung, Rechte Dritter
             § 118 Mitwirkendes Verschulden
             § 119 Mitwirkung eines Dritten
             § 120 Bergschadensvermutung
             § 121 Verhältnis zu anderen Vorschriften
          Zweiter Unterabschnitt Bergschadensausfallkasse
             § 122 Ermächtigung
             § 123 Durchführungsverordnung
       Dritter Abschnitt Bergbau und öffentliche Verkehrsanlagen
          § 124 Öffentliche Verkehrsanlagen
       Vierter Abschnitt Beobachtung der Oberfläche
          § 125 Messungen
Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
    § 126 Untergrundspeicherung
    § 127 Bohrungen
    § 128 Alte Halden
    § 129 Versuchsgruben, Bergbauversuchsanstalten
    § 130 (aufgehoben)
    § 131 Hauptstellen für das Grubenrettungswesen
Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
    § 132 Forschungshandlungen
    § 133 Unterwasserkabel und Transit-Rohrleitungen
    § 134 Überwachung und Vollziehung von Verwaltungsakten, Zusammenwirken
    § 135 Gebühren- und Auslagenermächtigung
    § 136 Zuständigkeiten für sonstige Verwaltungsaufgaben
    § 137 Übergangsregelung
Zehnter Teil Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
    Erstes Kapitel Bundesprüfanstalt für den Bergbau
       § 138 Errichtung
       § 139 Aufgaben
       § 140 Inanspruchnahme, Gebühren
    Zweites Kapitel Sachverständigenausschuß, Durchführung
       § 141 Sachverständigenausschuß Bergbau
       § 142 Zuständige Behörden
       § 143 Verwaltungsvorschriften
Elfter Teil Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
    § 144 Klage vor den ordentlichen Gerichten
    § 145 Ordnungswidrigkeiten
    § 146 Straftaten
    § 147 Erforschung von Straftaten
    § 148 Tatort, Gerichtsstand
Zwölfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
    Erstes Kapitel Alte Rechte und Verträge
       § 149 Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge
       § 150 Ausnahme von der Bergfreiheit von Bodenschätzen
       § 151 Bergwerkseigentum
       § 152 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge zur Aufsuchung, Forschungshandlungen
       § 153 Konzessionen, Erlaubnisse und Verträge zur Gewinnung
       § 154 Bergwerke, Bergwerksberechtigungen und Sonderrechte
       § 155 Dingliche Gewinnungsrechte
       § 156 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge über grundeigene Bodenschätze
       § 157 Grundrenten
       § 158 Erbstollengerechtigkeiten
       § 159 Alte Rechte und Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken
       § 160 Enteignung alter Rechte und Verträge
       § 161 Ausdehnung von Bergwerkseigentum auf aufgehobene Längenfelder
       § 162 Entscheidung, Rechtsänderung
    Zweites Kapitel Auflösung und Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften
       § 163 Auflösung und Umwandlung
       § 164 Abwicklung
       § 164a Überleitung
       § 165 Fortgeltendes Recht
    Drittes Kapitel Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften
       § 166 Bestehende Hilfsbaue
       § 167 Fortgeltung von Betriebsplänen und Anerkennungen
       § 168 Erlaubnisse für Transit-Rohrleitungen
       § 168a Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres
       § 168b Vorhandene Unterwasserkabel
       § 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe
       § 170 Haftung für verursachte Schäden
       § 170a Verjährung bei Bergschäden
       § 171 Eingeleitete Verfahren
       § 172 Mutungen
       § 173 Zusammenhängende Betriebe
       § 174 (aufgehoben)
       § 175 (aufgehoben)
       § 176 Außerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung
       § 177 (aufgehoben)
       § 178 Inkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 5a (neu)




§ 5a Öffentliche Bekanntgabe


vorherige Änderung

 


(1) 1 Entscheidungen, die in Ausführung dieses Gesetzes ergehen und auf die § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 oder 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes Anwendung findet, können von der zuständigen Behörde auch öffentlich bekannt gegeben werden. 2 Vorschriften über die Bekanntgabe einer Entscheidung mittels Zustellung sowie andere Vorschriften über die öffentliche Bekanntgabe bleiben unberührt.

(2) 1 Die öffentliche Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde und außerdem in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht werden, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich die Entscheidung voraussichtlich auswirken wird; auf Auflagen ist hinzuweisen. 2 Sofern die Entscheidung nicht vollständig bekannt gemacht wird, ist die Entscheidung einschließlich zugehöriger Pläne und der Begründung mit Rechtsbehelfsbelehrung nach der Bekanntmachung zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. 3 Nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung gilt die Entscheidung auch denjenigen, denen Rechtsbehelfe nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zustehen, als bekannt gegeben; hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. 4 Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann die Entscheidung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den in Satz 3 genannten Vereinigungen und denjenigen, denen die Entscheidung bekannt zu geben war, schriftlich angefordert werden. 5 In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo und wann die Entscheidung nach Satz 2 eingesehen und nach Satz 4 angefordert werden kann.