Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
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Eingangsformel - Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV)

V. v. 21.01.1998 BGBl. I S. 103; aufgehoben durch § 11 V. v. 20.02.2018 BGBl. I S. 207
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 2170-1-21 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 117 Abs. 1 und 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646) der durch Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) geändert worden ist, in Verbindung mit § 117 Abs. 2a des Bundessozialhilfegesetzes, der durch Artikel 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:



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