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Anlage 3 - Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV)

V. v. 21.01.1998 BGBl. I S. 103; aufgehoben durch § 11 V. v. 20.02.2018 BGBl. I S. 207
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 2170-1-21 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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Anlage 3



(BGBl. I 1998 S. 112 - 115)



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Frühere Fassungen von Anlage 3 SozhiDAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 22 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
vom 11.11.2016 BGBl. I S. 2500

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 SozhiDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SozhiDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozhiDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SozhiDAV Übermittlung durch Übersendung von Magnetbandkassetten
... sich nach Magnetbandkassettenaufbau DIN 66 229 in Verbindung mit DIN 66 029-3 und nach Anlage 3. (2) Die Träger der Sozialhilfe haben jede zu übersendende Magnetbandkassette ...
§ 8 SozhiDAV Übermittlung durch Übersendung von Magnetbändern
... übermittelten Daten richten sich nach Magnetbandaufbau DIN 66 029 und nach Anlage 3. (2) Die Träger der Sozialhilfe haben jedes zu versendende Magnetband mit einem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 22 6. SGB IV-ÄndG Folgeänderungen
... 3 Absatz 1 und 3, § 4 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4, § 16 Absatz 3 und Anlage 3 der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 103), die zuletzt durch ...