Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 15 - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
|

Artikel 15 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten



In Angelegenheiten der Gesundheitssorge, die im Inland wahrgenommen werden, ist § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch dann anzuwenden, wenn nach anderen Vorschriften insoweit ausländisches Recht anwendbar wäre.





 

Frühere Fassungen von Artikel 15 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882
aktuell vorher 29.01.2019Artikel 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
aktuellvor 29.01.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 15 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17b EGBGB Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe (vom 01.01.2023)
... der Billigkeit nicht widerspricht. (2) Artikel 10 Absatz 2 sowie die Artikel 15 und 17a gelten entsprechend. (3) Bestehen zwischen denselben Personen eingetragene ...
Artikel 220 EGBGB Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 25. Juli 1986 zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts (vom 29.01.2019)
... angehörte. Für die Zeit nach dem 8. April 1983 ist Artikel 15 in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden Fassung anzuwenden. Dabei ... güterrechtlichen Wirkungen von Ehen, die nach dem 8. April 1983 geschlossen worden sind, ist Artikel 15 in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden Fassung anzuwenden. Die ... worden sind, bleiben unberührt; die Ehegatten können jedoch eine Rechtswahl nach Artikel 15 Absatz 2 und 3 in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden Fassung ...
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a, 15 , 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene ...
Artikel 236 EGBGB Einführungsgesetz - Internationales Privatrecht (vom 29.01.2019)
... die vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschlossen worden sind, unterliegen von diesem Tag an dem Artikel 15 in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden Fassung; dabei tritt an die Stelle des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind." 5. Die Artikel 15 und 16 werden aufgehoben. 6. Artikel 17 wird wie folgt geändert:  ... geändert: a) In den Sätzen 2 und 5 werden jeweils nach der Angabe „ Artikel 15 " die Wörter „in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden ... ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a, 15 , 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene ... anwendbar." 13. In Artikel 236 § 3 Satz 1 werden nach der Angabe „ Artikel 15 " die Wörter „in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 2 VBRRefG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts nicht beeinträchtigt." 2. Artikel 15 wird wie folgt gefasst: „Artikel 15 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten ... beeinträchtigt." 2. Artikel 15 wird wie folgt gefasst: „ Artikel 15 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten In Angelegenheiten der Gesundheitssorge, die im ... die Wörter „Abs. 2 und Artikel" durch die Wörter „Absatz 2 sowie die Artikel 15 und" ersetzt. 4. Artikel 24 wird wie folgt gefasst: „Artikel 24 ...