Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2020 aufgehoben
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§§ 12 bis 17 - Fertigpackungsverordnung (FertigPackV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 451, 1307; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 7141-6-1-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§§ 12 bis 17 (aufgehoben)


§§ 12 bis 17 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von §§ 12 bis 17 Fertigpackungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 12 bis 17 FertigPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FertigPackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 8 FertigPackV Zeichen nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a


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