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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 6 - Gesetz über die Prozeßkostenhilfe (PKHG k.a.Abk.)

Artikel 6 Berlin-Klausel


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz über die Prozeßkostenhilfe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 PKHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PKHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 62 1. BMJBBG Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe
...  Die Artikel 5 und 6 des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe vom 13. Juni 1980 (BGBl. I S. 677) werden ...