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Zitierungen von § 3 Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HomAMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HomAMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HomAMV Folgen der Löschung
... Ist die Registrierung für ein homöopathisches Arzneimittel nach § 3 Abs. 1 oder 3 gelöscht, so darf es 1. nicht in den Verkehr gebracht ... Behörde angeordnet werden. (2) Wird die Registrierung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 gelöscht, so darf das homöopathische Arzneimittel noch zwei Jahre, ... feststellt, daß eine Voraussetzung für die Löschung nach § 3 Abs. 1 und 3 vorgelegen hat; Absatz 1 findet ...
§ 5 HomAMV Verlängerung
... Eine Verlängerung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ist jeweils drei bis sechs Monate vor Ablauf der Registrierung zu beantragen. Dabei ... ist auf Antrag nach Absatz 1 Satz 1 innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Frist des § 3 Abs. 2 Nr. 3 um jeweils zehn Jahre zu verlängern, wenn kein Versagungsgrund nach § 39 ... des Arzneimittelgesetzes vorliegt oder wenn von der Möglichkeit der Löschung nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 kein Gebrauch gemacht werden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
neugefasst durch B. v. 24.10.2003 BGBl. I S. 2157; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 195
§ 4 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... Arzneimittel 510 Euro, 2. eine Verlängerung der Frist im Falle des § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über homöopathische Arzneimittel 150 ...
§ 7 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... im Bundesanzeiger sind in den Fällen des Löschens einer Registrierung nach § 3 Abs. 2 der Verordnung über homöopathische Arzneimittel nicht zu ...
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