Synopse aller Änderungen des Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung am 01.01.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2024 durch Artikel 33 des MoPeG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGZPO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 33 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; dieses geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 (aufgehoben)
§ 2 (aufgehoben)
§ 3
§ 4
§§ 5 und 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13 (aufgehoben)
§ 14
§ 15
§ 15a
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 (aufgehoben)
§ 18
§ 19
§ 20 Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
§ 21 Übergangsvorschriften zum Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
§ 22 Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle)
§ 23 Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten
§ 24
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32 Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
§ 33 Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz
§ 34 Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren
§ 35
§ 36
§ 37 Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz
§ 37a Übergangsbestimmung zur Prozesskostenhilfe
§ 38 Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
§ 38a
§ 39
§ 40 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
§ 41 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
§ 42 Informationspflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung
§ 43 (aufgehoben)
§ 44 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

§ 45 Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz
§ 46 Übergangsvorschrift zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 45 (neu)




§ 45 Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz


vorherige Änderung

 


Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde.




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