interne Verweise§ 2 Landeplatz-LärmschutzV Regelungen durch die Landesbehörden ... erforderlich sind, 1. weitere Landeplätze den Einschränkungen nach § 1 unterwerfen; 2. zusätzliche Einschränkungen für propellergetriebene ... einführen, insbesondere a) die zeitlichen Einschränkungen nach § 1 Abs. 1 und 2 ausdehnen, b) den Flugbetrieb von im Inland zum Verkehr zugelassenen ... im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen von den zeitlichen Einschränkungen nach § 1 erteilen für Flüge: 1. von propellergetriebenen Flugzeugen im gewerblichen ... der Länder können Landeplätze von den Einschränkungen nach § 1 ausnehmen, soweit solche Einschränkungen unter Berücksichtigung der besonderen ...
§ 6 Landeplatz-LärmschutzV Übergangsbestimmungen ... nach Inkrafttreten dieser Verordnung von den zeitlichen Einschränkungen nach den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a dieser Verordnung freigestellt, wenn für das Flugzeug oder den ... Flugzeug oder den Motorsegler ein Lärmzeugnis oder eine ihm entsprechende Urkunde nach § 1 Abs. 2 erteilt ist. (2) Soweit innerhalb eines Zeitraumes von bis zu zwei Jahren nach ... nach Inkrafttreten dieser Verordnung von den zeitlichen Einschränkungen nach den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a frei. (3) Eine Freistellung nach Absatz 2 kann für ... (3) Eine Freistellung nach Absatz 2 kann für einen oder mehrere der unter § 1 Abs. 1 oder § 2 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Landeplätze ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5338/v73486.htm