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§ 42a - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 42a Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Unterabschnitt des Soldatengesetzes leisten



(1) Stirbt ein Soldat auf Zeit oder ein Soldat, der Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b des Soldatengesetzes oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leistet oder sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befindet, an den Folgen eines Einsatzunfalls nach § 63c Absatz 2, den er während dieses Wehrdienstverhältnisses oder während eines unmittelbar vorangegangenen Wehrdienstverhältnisses der genannten Art erlitten hat, sind die Vorschriften dieses Abschnitts und des Abschnitts 4 nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden.

(2) § 41 Absatz 1 ist nicht anzuwenden.

(3) § 43 Absatz 1 und 3 sowie § 44a gelten entsprechend.

(4) 1Das Witwen- und Waisengeld und der Unterhaltsbeitrag werden wie bei Hinterbliebenen eines Berufssoldaten berechnet, der an den Folgen eines Dienstunfalls gestorben ist und ein erhöhtes Unfallruhegehalt im Sinne des § 27 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 37 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes erhalten hätte, wenn er nicht gestorben, sondern am Todestag wegen Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden wäre. 2§ 17 Absatz 1 und § 89b gelten entsprechend. 3Hat der Verstorbene am Todestag keinen Anspruch auf Besoldung, treten an deren Stelle für die Berechnung der Versorgung die Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe, der das Amt des Verstorbenen zugeordnet war. 4Bei Hinterbliebenen von Soldaten der Laufbahngruppe der Mannschaften bemisst sich das Witwen- und Waisengeld oder der Unterhaltsbeitrag mindestens nach der Besoldungsgruppe A 6.

(5) Neben einer Versorgung nach diesem Paragrafen wird keine Versorgung nach § 43 gewährt.

(6) Die Witwe und die Waisen gelten für die Anwendung des Abschnitts 4 als Witwe und Waisen eines Soldaten oder eines Soldaten im Ruhestand.





 

Frühere Fassungen von § 42a SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 23.05.2015Artikel 10 Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
vom 13.05.2015 BGBl. I S. 706
aktuell vorher 13.04.2013Artikel 2 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
vom 08.04.2013 BGBl. I S. 730
aktuell vorher 13.12.2011Artikel 1 Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
vom 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
aktuellvor 13.12.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 42a SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 SVG Übergangsgebührnisse (vom 01.01.2024)
... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, sind die Sätze 4 und 5 nicht anzuwenden. (7) ...
§ 11a SVG Ausgleichsbezüge (vom 01.10.2021)
... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, ist Satz 1 nicht ...
§ 12 SVG Übergangsbeihilfe (vom 09.08.2019)
... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a Absatz 4 haben, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden. (8) Schwebt im Zeitpunkt der ...
§ 44 SVG Bezüge bei Verschollenheit (vom 09.08.2019)
... Absatz 1 verschollen gegangen, erhalten Personen, die im Falle des Todes des Verschollenen nach § 42a Witwen- oder Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag erhalten würden, diese Leistungen ...
§ 55 SVG Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst (vom 01.08.2021)
... Gesetzes in Verbindung mit § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes oder den Fällen des § 42a dieses Gesetzes 80 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der ...
§ 63c SVG Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung (vom 01.01.2020)
... gewährt. Die Einsatzversorgung umfasst 1. die Hinterbliebenenversorgung ( §§ 42a und 43), 2. den Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 63b), 3. ...
§ 63f SVG Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen (vom 09.08.2019)
... entstanden ist. Dies gilt nicht, falls ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a  ...
§ 97 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... § 72 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. In den Fällen des § 42a Absatz 1 gilt Satz 1 entsprechend. (6) In den Fällen des § 27 Abs. 1 dieses ...
§ 103 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (vom 09.08.2019)
...  § 42a ist auch anzuwenden, wenn der Tod in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 ... Ausgleichszahlung nach § 63f steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a nicht zu. Die Leistungen werden auf Antrag ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 2 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf die Service-Center der Generalzolldirektion
... von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, 2. die Hinterbliebenenversorgung nach § 42a des Soldatenversorgungsgesetzes sowie 3. die Erteilung einer Versorgungsausgleichsauskunft nach § 220 Absatz 4 des ...
§ 3 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesverwaltungsamt
...  2. die Entscheidung über die Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung nach § 42a des Soldatenversorgungsgesetzes , 3. die Entscheidung über die Entziehung oder Wiederzuerkennung der Versorgung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... ersetzt. b) Satz 4 wird aufgehoben. 6. In § 42a Absatz 1 werden nach den Wörtern „Wehrdienst nach" die Wörter „dem ... 2011 entstanden ist. Dies gilt nicht, falls ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a besteht." 11. § 74 wird wie folgt geändert: ... Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 103 (1) § 42a ist auch anzuwenden, wenn der Tod in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 ... nach § 63f steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a nicht zu. Die Leistungen werden auf Antrag ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 42a Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die ... Satz wird angefügt: „§ 7a gilt entsprechend." 22a. In § 42a Absatz 1 und 6 wird jeweils die Angabe „Abschnitts IV" durch die Angabe „Abschnitts 4" ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Wehrpflichtgesetz oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten §§ 41 bis 42a ". b) Die Angabe zum Zweiten Teil Abschnitt IV Unterabschnitt 3 wird wie folgt ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, sind die Sätze 3 und 4 nicht anzuwenden." 3. § 11a Absatz 2 wird ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, ist Satz 1 nicht anzuwenden." 4. § 12 Absatz 7 wird wie folgt ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a Absatz 4 haben, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden." 5. Dem § 25 ... dem Wehrpflichtgesetz leistet" ersetzt. 8. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a (1) Stirbt ein Soldat auf Zeit oder ein ... 8. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a (1) Stirbt ein Soldat auf Zeit oder ein Soldat, der Wehrdienst nach dem ... 1 verschollen gegangen, erhalten Personen, die im Falle des Todes des Verschollenen nach § 42a Witwen- oder Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag erhalten würden, diese Leistungen ... 37 des Beamtenversorgungsgesetzes" die Wörter „oder den Fällen des § 42a dieses Gesetzes" eingefügt. 12. In § 59 Absatz 4 werden die Wörter ... Einsatzversorgung umfasst 1. die Hinterbliebenenversorgung (§§ 42a und 43), 2. den Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 63b),  ... 97 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „In den Fällen des § 42a Absatz 1 gilt Satz 1 ...

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 2 15. SGÄndG Folgeänderungen
... ein Komma und die Wörter „nach § 58b" eingefügt. 7. In § 42a Absatz 1 und § 44 Absatz 6 werden jeweils die Wörter „nach dem ...

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2387; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 10 GKV-VEG Änderung des Soldatengesetzes
... nach Abschnitt II des Zweiten Teils des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach § 42a oder § 43 des Soldatenversorgungsgesetzes." 3. Folgender § 100 wird ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 2 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf die Service-Center der Generalzolldirektion (vom 01.01.2016)
... Teil des Soldatenversorgungsgesetzes sowie 2. die Hinterbliebenenversorgung nach § 42a des Soldatenversorgungsgesetzes. Bei der Übertragung nach Satz 1 werden die ...
§ 3 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesverwaltungsamt
... Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ausgenommen sind: 1. die Hinterbliebenenversorgung nach § 42a des Soldatenversorgungsgesetzes und 2. die Aufgaben und Befugnisse nach § 2 Absatz ...