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§ 3a - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 3a Berufsberatung der Soldaten auf Zeit



(1) 1Die Soldaten auf Zeit sind über die Bedeutung und die für sie wesentlichen Möglichkeiten ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 4 bis 10 frühzeitig und umfassend zu beraten. 2Die Berufsberatung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Berufsförderung.

(2) Im Rahmen der Berufsberatung sollen das Berufs- und Eingliederungsziel festgelegt, die anzustrebenden Bildungsziele bestimmt und ein einvernehmlicher Förderungsplan erstellt werden.

(3) Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Wehrdienstzeit von mindestens 20 Jahren sind verpflichtet, spätestens ein Jahr vor Ablauf ihrer Dienstzeit an einem Beratungsgespräch des Karrierecenters der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - teilzunehmen.



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Frühere Fassungen von § 3a SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 2 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuellvor 09.08.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3a SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.10.2021)
... bestimmt. (2) Der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 3 und 3a Abs. 1 , der §§ 4, 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, des § 41 Abs. 2 sowie der ...
§ 3 SVG Zweck und Arten (vom 09.08.2019)
... Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben ( § 3a ), 2. die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und ... Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und 7) gewährt werden. § 3a Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit umfasst  ...
§ 4 SVG Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung (vom 01.10.2021)
... Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 3a Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der ...
§ 5 SVG Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit (vom 01.10.2021)
... Erfahrungszeiten ist ausgeschlossen. (1a) Sieht der Förderungsplan nach § 3a Absatz 2 vor, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel schon während der ...
§ 7a SVG Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben (vom 09.08.2019)
... Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 3a bis 5, 7 bis 8 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der Soldaten ...
§ 10a SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 3a bis 7, 39 und 40 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 39 SVG Berufsförderung der Berufssoldaten (vom 01.10.2021)
... in den Ruhestand versetzt wird. Zudem können ihm auch die Leistungen nach den §§ 3a , 4 Absatz 1 und 3 sowie § 7 Absatz 1, 3, 4 und 7 gewährt werden. (5) ...
§ 40 SVG Eingliederung von Berufssoldaten in das Erwerbsleben (vom 09.08.2019)
... Dienstunfähigkeit endet, wird die Eingliederung in das spätere Berufsleben nach den §§ 3a , 4, 7 und 8 erleichtert. Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an ...
§ 92 SVG Erlass von Verwaltungsvorschriften (vom 01.01.2020)
... des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen zu den §§ 3 bis 7 sowie zum Dritten Teil auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und ...
§ 102 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 09.08.2019)
... 45a des Soldatengesetzes bis zum 31. Dezember 2017 umgewandelt wird. § 3 Absatz 1, § 3a Absatz 3 , § 5 Absatz 5, 8 und 11, § 6 Absatz 1 und 2, die §§ 7, 7a und 11 Absatz 4 und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 BFöV Berufsberatung (vom 09.08.2019)
... in einem Haushalt zusammenlebt. (4) Die Förderungsberechtigten nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes haben an der Berufsberatung teilzunehmen. Das Karrierecenter der Bundeswehr - ... Teilnahme sicher. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt, wenn im Zeitraum nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes bereits eine entsprechende Beratung stattgefunden hat. (5) Die Berufsberatung kann mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 3 Zweck und Arten § 3a Berufsberatung der Soldaten auf Zeit § 4 Dienstzeitbegleitende Förderung der ... 5)" durch die Wörter „(§ 7 Absatz 1 und 7)" ersetzt. 4. Dem § 3a wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Soldaten auf Zeit mit einer ... die erforderlichen Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 3a bis 5, 7 bis 8 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der Soldaten ... ersetzt. cc) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Absatz 1, § 3a Absatz 3 , § 5 Absatz 5, 8 und 11, § 6 Absatz 1 und 2, die §§ 7, 7a und 11 Absatz 4 und ...
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Die Förderungsberechtigten nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes haben an der Berufsberatung teilzunehmen. Das Karrierecenter der Bundeswehr - ... stellen die Teilnahme sicher. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt, wenn im Zeitraum nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes bereits eine entsprechende Beratung stattgefunden hat." c) Der bisherige Absatz 4 ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 3a Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der ... Absatz 1a eingefügt: „(1a) Sieht der Förderungsplan nach § 3a Absatz 2 vor, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel schon während der ... in den Ruhestand versetzt wird. Zudem können ihm auch die Leistungen nach den §§ 3a , 4 Absatz 1 und 3 sowie § 7 Absatz 1, 2, 4 und 5 gewährt werden. (5) § ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  a) Absatz 1 Halbsatz 2 wird wie folgt gefasst: „zu den §§ 3 bis 7 sowie zum Dritten Teil auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... durch die Wörter „auf Grund eines Gesetzes gewährt" ersetzt. 4. In § 3a Absatz 3 wird das Wort „Verpflichtungsdauer" durch die Wörter „festgesetzten ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... die Angabe „§§ 4 und 7 Abs. 1, 2, 4 und 5" durch die Angabe „§§ 3a , 4 und 7 Abs. 1, 2, 4 und 5" ersetzt und folgender Satz angefügt:  ... In Satz 1 wird die Angabe „§§ 4, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 3a , 4, 7 und 8" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „an notwendigen ...