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Zitierungen von § 36 BDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 BDG Kostentragungspflicht (vom 01.10.2019)
... dem Beamten auferlegt oder im Verhältnis geteilt werden. (3) Bei einem Antrag nach § 36 gilt im Falle der Ablehnung des Antrags Absatz 1 und im Falle seiner Stattgabe Absatz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... gefasst: „§ 34 Disziplinarbefugnisse". b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Wiederaufgreifen des Verfahrens". ... b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst: „ § 36 Wiederaufgreifen des Verfahrens". c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt ... die Wörter „oder die Erhebung der Disziplinarklage" gestrichen. 11. § 36 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 36 Wiederaufgreifen des Verfahrens". b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz ...
 
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