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Anlage 4 - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2-1 Sprengstoffe
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Anlage 4 Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2



Stoff oder Gegenstand Zeichen
 Zündleitungen 
 EinfachleitungenZLE
 Verseilte Leitungen ZLV
 StegleitungenZLG
 VerlängerungsdrähteZV
 IsolierhülsenZI
 ZündmaschinenZM
 Zündgeräte für elektronische Zünder ZMIC
 ZündmaschinenprüfgeräteZP
 Prüfgeräte für Zündgeräte für
elektronische Zünder
ZPIC
 ZündkreisprüferZK
 Prüfgeräte für elektronische
Zündkreise
ZKIC
 Andere Zündeinrichtungen ZE
 LadegeräteL
 MischladegeräteML




 
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Frühere Fassungen von Anlage 4 1. SprengV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
vom 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
aktuellvor 01.10.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 1. SprengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 1. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SprengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung „BAM", dem in der Anlage 4 für den jeweiligen Stoff oder Gegenstand vorgesehenen Zeichen und einer fortlaufenden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Gegenständen" ersetzt. d) Die Angabe zu Anlage 3a wird Angabe zu Anlage 4. e) Die Angabe zur bisherigen Anlage 4 wird aufgehoben. f) Nach der Angabe ... Die Angabe zu Anlage 3a wird Angabe zu Anlage 4. e) Die Angabe zur bisherigen Anlage 4 wird aufgehoben. f) Nach der Angabe zu Anlage 10 wird folgende Angabe ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 3 GefStoffVuaÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... 1a. In § 8 Satz 2 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe „Anlage 4 " ersetzt. 2. In § 12a Absatz 3 wird die Angabe „§ 34 Abs. 1, 2 und ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... und Beschaffenheit von pyrotechnischen Gegenständen nach § 6 Absatz 3 Anlage 4 Zeichen für explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör nach § 8  ... ihrer Befestigung am Anzünder - aufweisen." 43. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 4 und in Abschnitt VI wie folgt gefasst:  ... 44. Die bisherigen Anlagen 3, 5 bis 9 und 11 werden gestrichen. 45. Die bisherigen Anlagen 4 und 10 werden die Anlagen 5 und 6. 46. Die neue Anlage 5 wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Artikel 1 2. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung „BAM", dem in der Anlage 4 für den jeweiligen Stoff oder Gegenstand vorgesehenen Zeichen und einer fortlaufenden ... Normen zu erfolgen." 31. Die Anlage 3 wird aufgehoben. 32. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ...