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Zitierungen von § 12 1. SprengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 1. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SprengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
Anlage BAMBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... § 5f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 und Absatz 4 SprengG in Verbindung mit § 12 der 1. SprengV 161 EUR 6 Zulassung von ... fenheit und Bezeichnung gemäß § 5f Absatz 2 SprengG in Verbindung mit § 12 der 1. SprengV 161 EUR 7 Erteilung von Ausnahmen vom ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Sätzen oder" gestrichen. 12. In § 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 12 Abs. 1 und 2 Nr. 1 werden jeweils die Wörter „pyrotechnischen Satzes" durch die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... a) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er ... Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen. (3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen ... der Nummer 3 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt; Nummer 4 wird gestrichen. 15. In § 12 Absatz 1 werden die Wörter „pyrotechnischen Gegenstandes" und in § 12 Absatz 2 Nummer ... In § 12 Absatz 1 werden die Wörter „pyrotechnischen Gegenstandes" und in § 12 Absatz 2 Nummer 1 die Wörter „des pyrotechnischen Gegenstandes," gestrichen. 16. § ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Artikel 1 2. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... „Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung" ersetzt. 14. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...