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Zitierungen von § 4 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 1. HeilprGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. HeilprGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 1. HeilprGDV
... entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung eines Gutachterausschusses ( § 4 ...
§ 7 1. HeilprGDV
...  (3) Vor Zurücknahme der Erlaubnis nach Absatz 1 ist der Gutachterausschuß ( § 4 ) zu ...
§ 10 1. HeilprGDV
... 2 der Verordnung erfüllt sind, und hört zu dem Antrag den Gutachterausschuß ( § 4 ). (4) Nach Abschluß der Ermittlungen legt sie den Antrag mit dem Gutachten dem ...