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§ 66 - Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2832; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.05.1987; FNA: 4110-1-1 Börsenvorschriften
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§ 66 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 66 BörsZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 4 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 6 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 66 BörsZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... den §§ 15, 25 und 26 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 61 und 66 der Börsenzulassungs-Verordnung, sofern die Veröffentlichung nicht bereits über ...
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz ... folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 63, 66 und 67" durch die Angabe „des § 66" ersetzt. b) Folgender Satz ... die Wörter „der §§ 63, 66 und 67" durch die Angabe „des § 66 " ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... „Erster Abschnitt (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst: „§ 63 (weggefallen) § ... § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 70 ... 2. In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „und §§ 62 bis 67 dieser Verordnung" gestrichen. 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste ... 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste Abschnitt aufgehoben. 4. Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben. 5. § 70 wird aufgehoben. 6. Die ...