Regel 40 - Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Anlage zu V. v. 13.06.1977 BGBl. I S. 813; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
Geltung ab 15.07.1977; FNA: 9511-20 Verkehrsordnung
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Regel 40 Anwendung


Regel 40 hat 1 frühere Fassung

Die Vertragsparteien wenden bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach diesem Übereinkommen den Anwendungscode an.


Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See V. v. 7. Dezember 2021 BGBl. I S. 5188 m.W.v. 17. Dezember 2021

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Frühere Fassungen von Regel 40 KVR

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2021Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
vom 07.12.2021 BGBl. I S. 5188

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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