Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2015 aufgehoben

§ 13 - Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV)

V. v. 17.09.1998 BGBl. I S. 2899; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Geltung ab 25.09.1998; FNA: 860-3-12 Sozialgesetzbuch
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§ 13 Assoziierungsabkommen EWG-Türkei



Günstigere Regelungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 1/1981 S. 2) über den Zugang türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zum Arbeitsmarkt bleiben unberührt.



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