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Anlage 2 - Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

neugefasst durch B. v. 26.03.1998 BGBl. I S. 648; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.02.2011 BGBl. I S. 341
Geltung ab 01.10.1991; FNA: 9241-23-16 Güterbeförderung
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Anlage 2 (zu § 1d Abs. 2) Muster eines Unfallberichtes


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1998 S. 654)



 

Zitierungen von Anlage 2 GbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 GbV (zu § 1c Abs. 1) Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
... der Unfälle mit gefährlichen Gütern, über die ein Unfallbericht nach Anlage 2 erstellt worden ist, d) sonstige Angaben, die nach Auffassung des ...