Für die Erlangung des Schulungsnachweises sind Kenntnisse mindestens in den nachstehend aufgeführten Sachgebieten erforderlich:
- I.
- Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen:
- -
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- -
- Kenntnis der wichtigsten Unfallursachen
- II.
- Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- 1.
- Klassifizierung der gefährlichen Güter:
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- Verfahren zur Klassifizierung von Lösungen und Mischungen
- -
- Aufbau der Stoffaufzählungen
- -
- Gefahrenklassen und Klassifizierungskriterien
- -
- Eigenschaften der beförderten gefährlichen Güter und Gegenstände
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- physikalische und chemische sowie toxikologische Eigenschaften
- 2.
- Allgemeine Verpackungsvorschriften:
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- Verpackungsarten sowie Verpackungskodierung und -kennzeichnung
- -
- Anforderungen an die Verpackungen und Vorschriften für die Prüfung
- -
- Zustand der Verpackungen und regelmäßige Kontrolle
- 3.
- Beschriftung und Gefahrzettel:
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- Aufschriften auf den Gefahrzetteln
- -
- Anbringung und Entfernung der Gefahrzettel
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- Kennzeichnung und Bezettelung
- 4.
- Vermerke im Beförderungspapier:
- -
- Angaben im Beförderungspapier
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- Konformitätserklärung des Versenders
- 5.
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen:
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- geschlossene Ladung
- -
- Beförderung in loser Schüttung
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- Beförderung in Containern
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- Beförderung in festverbundenen Tanks (z. B. Tankfahrzeuge, Batteriefahrzeuge), Aufsetztanks oder Tankcontainern
- -
- Beförderung in Kesselwagen
- -
- Beförderung in Schiffen (z. B. Frachtschiffe, Tankschiffe)
- 6.
- Beförderung von Fahrgästen
- 7.
- Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- 8.
- Trenngebote
- 9.
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- 10.
- Handhabung und Sicherung der Ladung:
- -
- Verladen und Entladen (Ladefaktor)
- -
- Stauen und Trennen
- 11.
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen
- 12.
- Fahrpersonal bzw. Besatzung: Ausbildung
- 13.
- Mitzuführende Papiere:
- -
- Beförderungspapier
- -
- schriftliche Weisungen
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- Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs
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- Bescheinigung über die Schulung der Fahrzeugführer
- -
- Sachkundenachweis für die Binnenschiffahrt
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- Kopie der etwaigen Ausnahme oder Abweichung
- -
- sonstige Papiere
- 14.
- Sicherheitsanweisungen: Durchführung der Anweisungen sowie Schutzausrüstung für den Fahrer
- 15.
- Überwachungspflichten: Halten und Parken
- 16.
- Verkehrs- bzw. Fahrregeln und -beschränkungen
- 17.
- Freiwerdende umweltbelastende Stoffe aufgrund eines Betriebsvorganges oder eines Unfalls
- 18.
- Anforderungen an die Beförderungsmittel
V. v. 01.12.1998 BGBl. I S. 3514; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.02.2011 BGBl. I S. 341