Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.01.2018 aufgehoben

Eingangsformel - Finanzanalyseverordnung (FinAnV)

V. v. 17.12.2004 BGBl. I S. 3522; aufgehoben durch Artikel 25 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
Geltung ab 23.12.2004; FNA: 4110-4-11 Börsenvorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 34b Abs. 8 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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