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§ 12 - Außensteuergesetz (AStG k.a.Abk.)

Artikel 1 G. v. 08.09.1972 BGBl. I S. 1713; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
Geltung ab 13.09.1972; FNA: 610-6-8 Allgemeines Steuerrecht
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§ 12 Steueranrechnung



(1) 1Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Steuerpflichtigen, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, werden die Steuern vom Einkommen angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind. 2In den Fällen des § 8 Absatz 5 Satz 2 sind die Steuern um die dort bezeichneten Ansprüche des Steuerpflichtigen oder einer anderen Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu kürzen.

(2) Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, auch die anteilige Steuer angerechnet, die im Staat einer die Beteiligung an der Zwischengesellschaft vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte im Wege einer der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbaren Besteuerung tatsächlich erhoben worden ist.

(3) Bei der Anrechnung sind die Vorschriften des § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes und des § 26 Absatz 1 und 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes auf den Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge nach den Absätzen 1 und 2 entsprechend anzuwenden.



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Frühere Fassungen von § 12 Außensteuergesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 5 ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
aktuell vorher 29.12.2007Artikel 24 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
aktuellvor 29.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 Außensteuergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AStG Zwischengeschaltete Gesellschaften (vom 01.07.2021)
... mit denen diese Personen bei unbeschränkter Steuerpflicht nach den §§ 7 bis 13 steuerpflichtig wären und die nicht ausländische Einkünfte im Sinne des ...
§ 7 AStG Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (vom 01.07.2021)
... dieser Gesellschaft zusteht. (3) Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. ...
§ 13 AStG Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften (vom 01.07.2021)
... Art stattfindet. (4) § 8 Absatz 2 und 5 sowie die §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. § 8 Absatz 2 gilt nicht, wenn der Staat, in dem die ...
§ 15 AStG Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten (vom 21.12.2022)
... gehören die Einkünfte dieser Gesellschaft in entsprechender Anwendung der §§ 7 bis 13 mit dem Teil zu den Einkünften der Familienstiftung, der auf die Beteiligung der ...
§ 17 AStG Sachverhaltsaufklärung (vom 01.07.2021)
... Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7 bis 15 haben Steuerpflichtige für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen die ... Person bestehen, 2. die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Erfolgsrechnungen, ...
§ 18 AStG Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (vom 28.12.2023)
... Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 13, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag (§ 10), die anrechenbaren Steuern (§ 12), ... 7 bis 13, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag (§ 10), die anrechenbaren Steuern ( § 12 ), das Hinzurechnungskorrekturvolumen (§ 11) und der Verlustvortrag werden gesondert ...
§ 20 AStG Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (vom 01.07.2021)
... Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht ...
§ 21 AStG Anwendungsvorschriften (vom 28.12.2023)
... die nach dem 16. August 2023 erfolgen. (4) Die §§ 7 bis 13, 16 bis 18 und 20 in der am 1. Juli 2021 geltenden Fassung und § 15 in der am 21. ... die vor dem 1. Januar 2022 enden, gelten § 10 Absatz 1 Satz 2, § 10 Absatz 3 Satz 6 und § 12 Absatz 1 in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung fort. Als Anfangsbestand des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 35 EStG (vom 01.07.2020)
... Steuern nach § 32d Absatz 6 Satz 2, § 34c Absatz 1 und 6 dieses Gesetzes und § 12 des Außensteuergesetzes . Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... (4) Abweichend von § 7 Absatz 7 des Außensteuergesetzes bleiben die §§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes anwendbar. Soweit Hinzurechnungsbeträge nach § 10 ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 6 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Außensteuergesetzes
... zugerechnet." b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) § 12 Absatz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. Für Steuern auf die nach Absatz 11 befreiten ... entsprechend anzuwenden. Für Steuern auf die nach Absatz 11 befreiten Zuwendungen gilt § 12 Absatz 3 entsprechend." c) In Absatz 6 Nummer 2 wird die Angabe „Richtlinie ... gehören die Einkünfte dieser Gesellschaft in entsprechender Anwendung der §§ 7 bis 14 mit dem Teil zu den Einkünften der Familienstiftung, der auf die Beteiligung der ...

ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
Artikel 5 ATADUmsG Änderung des Außensteuergesetzes
... § 11 Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft § 12 Steueranrechnung § 13 Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften  ... „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung". 6. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: „§ 7 Beteiligung an ausländischer ... dieser Gesellschaft zusteht. (3) Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. ... 8 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Nummer 7 oder 8 des Gewerbesteuergesetzes. § 12 Steueranrechnung (1) Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des ... nach den Absätzen 1 und 2 entsprechend anzuwenden." 7. Nach § 12 wird folgender § 13 eingefügt: „§ 13 Beteiligung an ... 4 genannten Art stattfindet. (4) § 8 Absatz 2 und 5 sowie die §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. § 8 Absatz 2 gilt nicht, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren ... 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Erfolgsrechnungen, ... ersetzt: „Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 13, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag (§ 10), die anrechenbaren Steuern (§ 12), ... 7 bis 13, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag (§ 10), die anrechenbaren Steuern ( § 12 ), das Hinzurechnungskorrekturvolumen (§ 11) und der Verlustvortrag werden gesondert ... nach dem 24. März 2021 nicht mehr zu berücksichtigen. (4) Die §§ 7 bis 13, 15 bis 18 und 20 in der am 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden ... die vor dem 1. Januar 2022 enden, gelten § 10 Absatz 1 Satz 2, § 10 Absatz 3 Satz 6 und § 12 Absatz 1 in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung fort. Als Anfangsbestand des ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Anrechnung der ausländischen Steuern nach § 34c Abs. 1 und 6 dieses Gesetzes und § 12 des Außensteuergesetzes." 15. § 35a wird wie folgt geändert: ...
Artikel 24 JStG 2008 Änderung des Außensteuergesetzes
... aus einer Umwandlung nach § 8 Abs. 1 Nr. 10 hinzuzurechnen sind." 6. § 12 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Steuern von den nach § 3 Nr. 41 des ... oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2006 beginnt. § 12 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ... 2007 (BGBl. I S. 3150) ist erstmals für Zeiträume anzuwenden, für die § 12 Abs. 3 in der am 25. Dezember 2001 geltenden Fassung erstmals anzuwenden ist. § 14 Abs. 1 ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 13 JStG 2022 Weitere Änderung des Außensteuergesetzes
... In § 21 Absatz 4 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§§ 7 bis 13, 15 bis 18" durch die Wörter „§§ 7 bis 13, 16 bis 18" ... „§§ 7 bis 13, 15 bis 18" durch die Wörter „§§ 7 bis 13, 16 bis 18" ersetzt und werden nach dem Wort „Fassung" die Wörter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 19 InvStG Kapital-Investitionsgesellschaften (vom 24.12.2013)
... Abweichend von § 7 Absatz 7 des Außensteuergesetzes bleiben die §§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes anwendbar. Soweit Hinzurechnungsbeträge nach ...