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§ 25b - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte



(1) 1Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn

1.
drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt,

2.
die Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind,

3.
der Gegenstand der Lieferungen aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt und

4.
der Gegenstand der Lieferungen durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer befördert oder versendet wird.

2Satz 1 gilt entsprechend, wenn der letzte Abnehmer eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt und die in dem Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.

(2) Im Fall des Absatzes 1 wird die Steuer für die Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
Der Lieferung ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorausgegangen,

2.
1der erste Abnehmer ist in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, nicht ansässig. 2Er verwendet gegenüber dem ersten Lieferer und dem letzten Abnehmer dieselbe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist als dem, in dem die Beförderung oder Versendung beginnt oder endet,

3.
der erste Abnehmer erteilt dem letzten Abnehmer eine Rechnung im Sinne des § 14a Abs. 7, in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist, und

4.
der letzte Abnehmer verwendet eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mitgliedstaates, in dem die Beförderung oder Versendung endet.

(3) Im Fall des Absatzes 2 gilt der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehmers als besteuert.

(4) Für die Berechnung der nach Absatz 2 geschuldeten Steuer gilt die Gegenleistung als Entgelt.

(5) Der letzte Abnehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 berechtigt, die nach Absatz 2 geschuldete Steuer als Vorsteuer abzuziehen.

(6) 1§ 22 gilt mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein müssen

1.
beim ersten Abnehmer, der eine inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, das vereinbarte Entgelt für die Lieferung im Sinne des Absatzes 2 sowie der Name und die Anschrift des letzten Abnehmers;

2.
beim letzten Abnehmer, der eine inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet:

a)
die Bemessungsgrundlage der an ihn ausgeführten Lieferung im Sinne des Absatzes 2 sowie die hierauf entfallenden Steuerbeträge,

b)
der Name und die Anschrift des ersten Abnehmers.

2Beim ersten Abnehmer, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet, entfallen die Aufzeichnungspflichten nach § 22, wenn die Beförderung oder Versendung im Inland endet.

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Zitierungen von § 25b UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25b UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3d UStG Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs (vom 01.07.2010)
... der Erwerb durch den in Satz 1 bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist oder nach § 25b Abs. 3 als besteuert gilt, sofern der erste Abnehmer seiner Erklärungspflicht nach § 18a ...
§ 13a UStG Steuerschuldner (vom 01.07.2021)
... 4 der Abnehmer; 4. des § 14c Abs. 2 der Aussteller der Rechnung; 5. des § 25b Abs. 2 der letzte Abnehmer; 6. des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 der Unternehmer, ...
§ 14a UStG Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (vom 01.07.2021)
... Anwendung. (7) Wird in einer Rechnung über eine Lieferung im Sinne des § 25b Abs. 2 abgerechnet, ist auch auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts und ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2023)
... Steuer für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 13b Absatz 5 oder § 25b Abs. 2 zu entrichten haben, sowie Fahrzeuglieferer (§ 2a). Voranmeldungen sind nur ...
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung (vom 01.01.2021)
... (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 im Laufe eines Kalendervierteljahres 50.000 Euro, hat der Unternehmer bis zum 25. Tag nach Ablauf ... Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet; 4. für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 : a) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines jeden letzten Abnehmers, die diesem ... ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und die Lieferungen nach § 25b Absatz 2 ausgeführt worden sind. (9) Hat das Finanzamt den Unternehmer von der ...
§ 18b UStG Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren (vom 01.07.2010)
... die Steuer dort schuldet, und 3. seiner Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2. Die Angaben für einen in Satz 1 Nummer 1 genannten Umsatz sind ...
§ 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer (vom 01.01.2020)
... 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über ...
§ 25f UStG Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (vom 01.07.2021)
... 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. (2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 59 UStDV Vergütungsberechtigte Unternehmer (vom 01.07.2021)
... Inland nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschließende Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 des Gesetzes ausgeführt hat 4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung (Zusammenfassende ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 im Laufe eines Kalendervierteljahres 50.000 Euro, hat der Unternehmer bis zum 25. Tag ... die Steuer dort schuldet; 4. für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2: a) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines jeden letzten Abnehmers, ... ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und die Lieferungen nach § 25b Absatz 2 ausgeführt worden sind. (9) Hat das Finanzamt den Unternehmer von der ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. (2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht anzuwenden." 20. Dem § 27 werden ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 7 JStG 2009 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, oder Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 ausgeführt hat." b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... die Steuer dort schuldet, und 3. seiner Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2. Die Angaben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ...
Artikel 8 JStG 2009 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschließende Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 des Gesetzes ausgeführt hat oder 4. im Inland als Steuerschuldner nur ...