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Zitierungen von § 14 DBGrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 DBGrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DBGrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 DBGrG Ausgliederungsplan
... und Passivvermögens, die der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft übertragen werden; § 14 bleibt unberührt. Soweit für die Übertragung von Gegenständen im Falle der ...
§ 16 DBGrG Überleitung von Dienstleistungsüberlassungsverträgen
... Dienstleistungsüberlassungsverträge finden § 12 Abs. 1 und 2 sowie § 14 Abs. 2 bis 4 entsprechend ...
§ 21 DBGrG Personalkosten (vom 10.06.2021)
... eines Tarifvertrages bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sind die gemäß § 14 Abs. 3 fortgeltenden Tarifverträge Grundlage für die Höhe der Zahlungen nach Satz 1. ... auf diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse gemäß § 14 Abs. 2 auf sie übergegangen und die in der Bahnversicherungsanstalt Abteilung B, ab 1. Oktober 2005 ... in Absatz 4 Satz 1 und 2 genannten Pflichten treffen auch denjenigen, auf den die in § 14 Absatz 2 genannten Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse von der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder ... bezüglich dieser Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse die Pflichtversicherung nach § 14 Absatz 2 Satz 2 fortzuführen hat. (5) Das Bundeseisenbahnvermögen erstattet der ... führen, dadurch entstehen, das Arbeitsverhältnisse, die gemäß § 14 Abs. 2 auf die Gesellschaft übergegangen sind, unkündbar sind. Dies gilt nicht, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Renten-Zusatzversicherung -
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1143
Artikel 1 DBGrGÄndG Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes
... in Absatz 4 Satz 1 und 2 genannten Pflichten treffen auch denjenigen, auf den die in § 14 Absatz 2 genannten Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse von der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder ... bezüglich dieser Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse die Pflichtversicherung nach § 14 Absatz 2 Satz 2 fortzuführen ...
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