§§ 54 bis 62 - Wehrpflichtgesetz (WPflG)

neugefasst durch B. v. 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Geltung ab 02.03.1983; FNA: 50-1 Wehrverfassung
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Abschnitt 7 (aufgehoben)
§§ 54 bis 62 (aufgehoben)

Abschnitt 7 (aufgehoben)

§§ 54 bis 62 (aufgehoben)


§§ 54 bis 62 hat 2 frühere Fassungen



Text in der Fassung des Artikels 2 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes G. v. 8. April 2013 BGBl. I S. 730 m.W.v. 13. April 2013



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