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Zitierungen von § 29 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 5 WPflG Grundwehrdienst (vom 01.12.2010)
... des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten, c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine ...
§ 6a WPflG Besondere Auslandsverwendung (vom 09.08.2019)
... worden, kann er entlassen werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. § 29 Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden. (5) § 29 Abs. 4 Nr. 1 ist mit den Maßgaben ... Interesse liegt. § 29 Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden. (5) § 29 Abs. 4 Nr. 1 ist mit den Maßgaben anzuwenden, dass der Soldat zu entlassen ist, es der Anhörung der ...
§ 14 WPflG Wehrersatzbehörden (vom 09.08.2019)
... für Musterungsentscheidungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 und für die Anhörung nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 abweichend von den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
§ 28 WPflG Beendigungsgründe (vom 09.08.2008)
... Wehrdienst endet 1. durch Entlassung (§§ 29 und 29b), 2. im Falle einer Wehrübung, deren Endzeitpunkt ...
§ 30 WPflG Ausschluss aus der Bundeswehr und Verlust des Dienstgrades (vom 23.12.2023)
... Dienstgrad; dies gilt auch, wenn er wegen schuldhafter Verletzung seiner Dienstpflichten nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 oder nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 entlassen wird. (2) Ein Wehrpflichtiger ... wegen schuldhafter Verletzung seiner Dienstpflichten nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 oder nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 entlassen wird. (2) Ein Wehrpflichtiger verliert seinen Dienstgrad, wenn gegen ihn ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten
A. v. 10.07.1969 BGBl. I S. 775; zuletzt geändert durch A. v. 17.03.1972 BGBl. I S. 499
Artikel 1 BPräsSoldErnAnO
... Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt. (3) Für besondere ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2263
I. SoldErnAnOÄndAnO
... gestrichen. 3. Artikel 9 (Entlassungen nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes) wird wie folgt geändert: a) Nach der ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... Absatz 2 Satz 1 und 2, § 20 Satz 1, § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1, den §§ 24a, 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und § 42 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils das Wort „Kreiswehrersatzamt" durch die ...

Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1198
I. 3. SoldErnAnOÄndAO
... neu gefasst: „Artikel 9 Entlassungen nach § 61 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes Die Zuständigkeit der nächsten ... der nächsten Disziplinarvorgesetzten nach § 61 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt." 5. Artikel 10 ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 2 VerfFEG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... der äußeren Sicherheit oder Volksverhetzung" ersetzt. 2. § 29 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 ... Nummern 7 bis 10. 3. In § 30 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „ § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5" die Wörter „oder nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6" ... den Wörtern „§ 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5" die Wörter „oder nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6" ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
...  5. § 6a Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden." 6. Dem § 6c wird folgender Absatz 5 ... oder der Spannungs- oder Verteidigungsfall ist eingetreten,". 24. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ... (1) Der Wehrdienst nach diesem Abschnitt endet durch Entlassung entsprechend § 29 oder durch Ausschluss entsprechend § 30. (2) Während der Probezeit des ...
Artikel 5 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... mit dem Wehrsold gezahlt. (3) Die Prämie steht Soldaten nicht zu, die nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 oder Absatz 4 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wehrpflichtgesetzes oder wegen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten
A. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4522; aufgehoben durch Artikel 10 A. v. 18.10.2006 BGBl. I S. 2495
Artikel 12 SoldErnAnO Entlassungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes
... der Wehrpflicht Wehrdienst leisten und deren Einberufungsbescheid aufgehoben wird, nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes zu entlassen, übertrage ich den Staffeln, den Kompanien, ...

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 18.10.2006 BGBl. I S. 2495; aufgehoben durch Artikel 11 A. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2110
Artikel 9 SoldErnAnO Entlassungen nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes (vom 01.01.2008)
... Wehrpflichtgesetzes Wehrdienst leisten und deren Einberufungsbescheid aufgehoben wird, nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes entlassen.  ...

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2110; aufgehoben durch Artikel 10 A. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 954
Artikel 9 SoldErnAnO Entlassungen nach § 61 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes (vom 01.07.2011)
... der nächsten Disziplinarvorgesetzten nach § 61 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes bleibt ...