Zitierungen von § 30 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 28 WPflG Beendigungsgründe (vom 09.08.2008)
... nach § 19 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes, 4. durch Ausschluss (§ 30 ...
§ 31 WPflG Wiederaufnahme des Verfahrens
... ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 53 SG Verurteilung nach Beendigung des Dienstverhältnisses (vom 23.12.2023)
... Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat. § 52 gilt entsprechend. (2) § 30 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes findet keine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 8 BwRefBeglG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... „§§ 29a und 29b" durch die Wörter „§§ 29a, 29b sowie 30 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3" ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 2 VerfFEG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  b) Die bisherigen Nummern 6 bis 9 werden die Nummern 7 bis 10. 3. In § 30 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5" die Wörter ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... des Soldaten bleibt hiervon unberührt." 26. In § 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „auf Grund der ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ... Abschnitt endet durch Entlassung entsprechend § 29 oder durch Ausschluss entsprechend § 30. (2) Während der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des ...
Artikel 5 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden." c) Absatz 4 ... oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Wird vor Zahlung der Prämie ...


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