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Zitierungen von § 52 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes". d) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Übergangsvorschrift". 2. ... d) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Übergangsvorschrift". 2. § 3 wird wie folgt geändert:  ... nach Absatz 1 Nr. 1 bedarf der Zustimmung des Bundesrates." 32. § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Übergangsvorschrift Auf ... des Bundesrates." 32. § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Übergangsvorschrift Auf Wehrpflichtige, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...
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