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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2005 (SGB3EntgV 2005 k.a.Abk.)
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5532/a75918.htm