Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung - Anstalt des öffentlichen Rechts - (Anstalt) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2007 aufgelöst.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in die Rechte und Pflichten der Anstalt ein.
Die aus §
2 folgenden Kosten der Abwicklung der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergegangenen Rechte und Pflichten trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
Das Gesetz über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 991), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1389), tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.