Zitierungen von § 2 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AGMahnVordrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGMahnVordrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AGMahnVordrV Gemeinsame Koordinierungsstelle; Bereitstellung von Vordrucken im Internet (vom 01.06.2022)
... Verwaltungsvereinbarung einrichten, die für die Gestaltung der Vordrucke gemäß den §§ 2 bis 4 sowie die Festlegung der Voraussetzungen für die elektronische Weiterverarbeitung der ... der Voraussetzungen für die elektronische Weiterverarbeitung der Daten in den Fällen des § 2 Absatz 2 und § 4 maßgebend ist. Besteht bereits eine solche Stelle, können die ... Land die Aufgaben der gemeinsamen Koordinierungsstelle für die Gestaltung der Vordrucke nach § 2 Absatz 1 und § 3 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV)
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823
Artikel 1 3. AGMahnVordrVÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
... 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. 3. Nach § 1a werden die folgenden §§ 2 bis 5 eingefügt: „§ 2 Elektronisch ausfüllbarer und auslesbarer ... 3. Nach § 1a werden die folgenden §§ 2 bis 5 eingefügt: „ § 2 Elektronisch ausfüllbarer und auslesbarer Vordruck (1) Die Länder ... Verwaltungsvereinbarung einrichten, die für die Gestaltung der Vordrucke gemäß den §§ 2 bis 4 sowie die Festlegung der Voraussetzungen für die elektronische Weiterverarbeitung der ... der Voraussetzungen für die elektronische Weiterverarbeitung der Daten in den Fällen des § 2 Absatz 2 und § 4 maßgebend ist. Besteht bereits eine solche Stelle, können die Länder ... Land die Aufgaben der gemeinsamen Koordinierungsstelle für die Gestaltung der Vordrucke nach § 2 Absatz 1 und § 3 wahrnimmt." 4. Die bisherigen §§ 2 und 3 werden die ... der Vordrucke nach § 2 Absatz 1 und § 3 wahrnimmt." 4. Die bisherigen §§ 2 und 3 werden die §§ 6 und ...


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