Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 3 VStuBrennOÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: § 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige ... a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: § 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen". ... durch die Wörter gewordener Erzeugnisse" ersetzt. 5. § 31 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen". ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSchaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 2 SchaumwZwStV Steuerfreie Verwendung ... die Verwendung von Schaumwein zu steuerfreien Zwecken gelten die §§ 25 bis 31 der Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104) für die Verwendung von ...
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