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§ 19a - Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV)

V. v. 15.07.1999 BGBl. I S. 1627; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2132
Geltung ab 24.07.1999; FNA: 860-4-1-14 Sozialgesetzbuch
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§ 19a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 19a SVRV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 13 LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
vom 12.04.2012 BGBl. I S. 579
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2046
aktuellvor 23.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19a SVRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19a SVRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2046
Artikel 1 2. SVRVÄndV
... von Aufgaben durch Dritte". 6. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: „§ 19a Durchführung von Aufgaben durch den ... 6. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: „§ 19a Durchführung von Aufgaben durch den Spitzenverband der landwirtschaftlichen ...